
(06.02.08/lp) Zwangsoperationen
sind bei Intersexuellen keine Seltenheit. In Deutschland wurde nun
das erste Mal eine entsprechende Klage erfolgreich vor Gericht
durchgezogen.
Mehr als 18 Monate hat Christiane Völling um Gerechtigkeit gekämpft.
Ihr wurde grosses Leid zugefügt. Die heute 48-Jährige wurde, als sie
17 Jahre alt war, umoperiert. Vor der damaligen Entfernung ihrer
Eierstöcke und der Gebärmutter sei die Klägerin "nicht zutreffend
aufgeklärt" worden, urteilte das Gericht.
Intersexualität ist eine Bezeichnung, die für Menschen mit nicht
eindeutig weiblichen oder männlichen, körperlichen
Geschlechtsmerkmalen verwendet wird.
Trotz "eingereichter Unterlagen" und "deutlich formulierten
Erklärungen über Intersexualität" versuchte der Amtsrichter
Christiane Völling als Transsexuelle darzustellen, sie zu einer
Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz zu drängen und
den entsprechenden Begutachtungsprozess durchlaufen zu lassen.
Ärzte und Richter versuchen immer wieder Intersexuelle als
Transsexuelle "abzustempeln". Damit erschaffen sie sich einen
"rechtlichen Freiraum" sowie "finanzielle Entlastungen".
Daniela, eine in der Schweiz lebende Intersexuelle, die Christiane
vor Ort tatkräftig unterstützte, erklärte uns, dass viele
Transsexuelle wohl neidisch auf Intersexuelle seien, weil sie
operiert werden: "Eine Transsexuelle schrieb in meinen Blog, ich
könne ja froh sein, dass ich die Operationen problemlos bekommen
habe... Dass wir die Operation vielleicht gar nicht haben wollten,
das kommt ihnen aber nicht in den Sinn.“
Christina Völling hat den Kampf vorerst gewonnen. Sie müsse ihren
Erfolg in erster Instanz nun "erst einmal geistig verarbeiten",
sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Der Vorsitzende Richter
Dietmar Reiprich betonte bei der Urteilsverkündung, bei dem
chirurgischen Eingriff seien "eindeutig nur weibliche
Geschlechtsorgane" gefunden worden. |