
(06.02.08/lp) Zwangsoperationen sind bei Intersexuellen keine
Seltenheit. In Deutschland wurde nun das erste Mal eine
entsprechende Klage erfolgreich vor Gericht durchgezogen.
Mehr als 18 Monate hat Christiane Völling um Gerechtigkeit
gekämpft. Ihr wurde grosses Leid zugefügt. Die heute
48-Jährige wurde, als sie 17 Jahre alt war, umoperiert. Vor der
damaligen Entfernung ihrer Eierstöcke und der Gebärmutter
sei die Klägerin "nicht zutreffend aufgeklärt"
worden, urteilte das Gericht.
Intersexualität ist eine Bezeichnung, die für Menschen mit
nicht eindeutig weiblichen oder männlichen, körperlichen
Geschlechtsmerkmalen verwendet wird.
Trotz "eingereichter Unterlagen" und "deutlich
formulierten Erklärungen über Intersexualität"
versuchte der Amtsrichter Christiane Völling als Transsexuelle
darzustellen, sie zu einer Personenstandsänderung nach dem
Transsexuellengesetz zu drängen und den entsprechenden
Begutachtungsprozess durchlaufen zu lassen.
Ärzte und Richter versuchen immer wieder Intersexuelle als
Transsexuelle "abzustempeln". Damit erschaffen sie sich
einen "rechtlichen Freiraum" sowie "finanzielle
Entlastungen".
Daniela, eine in der Schweiz lebende Intersexuelle, die Christiane
vor Ort tatkräftig unterstützte, erklärte uns, dass
viele Transsexuelle wohl neidisch auf Intersexuelle seien, weil sie
operiert werden: "Eine Transsexuelle schrieb in meinen Blog,
ich könne ja froh sein, dass ich die Operationen problemlos
bekommen habe... Dass wir die Operation vielleicht gar nicht haben
wollten, das kommt ihnen aber nicht in den Sinn."
Christina Völling hat den Kampf vorerst gewonnen. Sie
müsse ihren Erfolg in erster Instanz nun "erst einmal
geistig verarbeiten", sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Der
Vorsitzende Richter Dietmar Reiprich betonte bei der
Urteilsverkündung, bei dem chirurgischen Eingriff seien
"eindeutig nur weibliche Geschlechtsorgane" gefunden
worden. |