(25.06.10/dom)
Schwule und lesbische Paare sind zwar eine "Familie", aber
ein Recht auf Ehe gibt es nicht - dieses Urteil verkündete der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern.
Horst Schalk und sein Lebenspartner sind durch sämtliche
Instanzen hindurch und bis vor den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Strassburg gelangt. Die beiden Wiener wollten
erreichen, dass ihnen das Recht auf Ehe zugesprochen wird,
besonders, da sie damals, als sie die Klage vor Gericht
deponierten, in Österreich noch gar keine Möglichkeit auf die
rechtliche Absicherung hatten. Doch die sieben Richter zeigten
offenbar kaum Gehör für die Anliegen der beiden Schwulen. Es
verstosse nicht gegen ein Menschenrecht, dass Schwule und Lesben
nicht heiraten dürfen, erklärten sie in ihrem Urteil. Auch, dass
ihnen damals keine Möglichkeit für die rechtliche Absicherung
zugestanden wurde, kritisierten die Richter nicht.
Sowohl das Paar, wie auch der Präsident der Homosexuellen
Initiative (Hosi) in Wien zeigten sich enttäuscht. Etwas weniger
negativ bewertet der Wiener Anwalt der Beiden. Es sei trotzdem
ein positives Signal, welches von diesem Urteil ausgehe. So
hätten die Richter der kleinen Kammer des Gerichtshofs erstmals
verbindlich bestätigt, dass auch gleichgeschlechtliche Paare als
"Familien" gelten. Dies sei klar eine Aufwertung der
schwullesbischen Beziehungen, da dieser Status über jenen des
reinen Privatlebens hinausgehe.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
in Strassburg geht jeweils eine Aufforderung an das jeweilige
Land einher, dass das Gesetz auf nationaler Ebene entsprechend
angepasst werde. Zudem ist es für die klagenden Personen in
diesem Fall verbindlich und geltendes Recht. |