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ÖSTERREICH: Kein Recht auf Ehe für Gays laut Menschenrechtsgericht
family image(25.06.10/dom) Schwule und lesbische Paare sind zwar eine "Familie", aber ein Recht auf Ehe gibt es nicht - dieses Urteil verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern.

Horst Schalk und sein Lebenspartner sind durch sämtliche Instanzen hindurch und bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gelangt. Die beiden Wiener wollten erreichen, dass ihnen das Recht auf Ehe zugesprochen wird, besonders, da sie damals, als sie die Klage vor Gericht deponierten, in Österreich noch gar keine Möglichkeit auf die rechtliche Absicherung hatten. Doch die sieben Richter zeigten offenbar kaum Gehör für die Anliegen der beiden Schwulen. Es verstosse nicht gegen ein Menschenrecht, dass Schwule und Lesben nicht heiraten dürfen, erklärten sie in ihrem Urteil. Auch, dass ihnen damals keine Möglichkeit für die rechtliche Absicherung zugestanden wurde, kritisierten die Richter nicht.

Sowohl das Paar, wie auch der Präsident der Homosexuellen Initiative (Hosi) in Wien zeigten sich enttäuscht. Etwas weniger negativ bewertet der Wiener Anwalt der Beiden. Es sei trotzdem ein positives Signal, welches von diesem Urteil ausgehe. So hätten die Richter der kleinen Kammer des Gerichtshofs erstmals verbindlich bestätigt, dass auch gleichgeschlechtliche Paare als "Familien" gelten. Dies sei klar eine Aufwertung der schwullesbischen Beziehungen, da dieser Status über jenen des reinen Privatlebens hinausgehe.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg geht jeweils eine Aufforderung an das jeweilige Land einher, dass das Gesetz auf nationaler Ebene entsprechend angepasst werde. Zudem ist es für die klagenden Personen in diesem Fall verbindlich und geltendes Recht.