ÄGYPTEN: Klage gegen homophobe Journalistin fallen gelassen

ÄGYPTEN: Klage gegen homophobe Journalistin fallen gelassen
Sie bestellte die Polizei zu einem Badehaus, stand mit der Kamera bereit und filmte wie die Sicherheitskräfte 26 angeblich schwule Männer teilweise nackt auf die Strasse trieben und dort verhafteten. Dann drehte sich aber der Wind: Die homophobe Journalistin wurde darauf wegen falschen Informationen verurteilt, doch nun erreichte sie einen Sieg vor dem Berufungsgericht…

Ihr Verhalten sorgte international für Empörung: Mona Iraqi, ihres Zeichens Fernsehjournalistin, schwärzte im vergangenen Dezember ein Badehaus in der ägyptischen Hauptstadt Kairo an, indem sie der Polizei meldete, dass dort angeblich schwule Sexparties gefeiert werden. Die Polizei fuhr darauf mit Kastenwagen vor, und natürlich stand auch Iraqi mit der Kamera bereit um die anstehende Razzia zu filmen. Sie folgte den Beamten sogar mit ihrer Handycam bis in die Räumlichkeiten der Sauna, und filmte, wie die Männer teils nackt auf die Strasse getrieben und dort verhaftet und in Kastenwagen abgeführt wurden.

Das Filmmaterial veröffentlichte sie darauf in einer Dokumentation im ägyptischen Fernsehen. Jedoch mit reisserischen und falschen Kommentaren versehen. Wie sich zudem bei den nachfolgenden Prozessen zeigte, waren auch die Anschuldigungen, welche Mona Iraqi bei der Polizei machte, völlig aus der Luft gegriffen, und die Razzia entwickelte sich quasi zur Farce. Von den 26 Männern wurden 21 wegen angeblichem, widernatürlichem Verhalten angeklagt, und dies, obwohl Homosexualität in Ägypten eigentlich keinen Strafbestand darstellt. Die Männer mussten sich unmenschlichen, medizinischen Tests unterziehen, weil man ihnen nachweisen wollte, dass sie schwulen Sex hatten. Die Ergebnisse dieser von zahlreichen Menschenrechtsorganisation als Folter bezeichneten Tests blieben ergebnislos, weshalb die Männer schliesslich im Januar 2015 freigesprochen wurden.

Die Verbreitung der Bilder der Verhaftung durch Mona Iraqi sorgte international für massive Kritik und dies führte dazu, dass  die Journalistin schliesslich wegen Verleumdung und wegen dem veröffentlichen von falschen Informationen ebenfalls vor Gericht gestellt wurde. Dies nicht zuletzt auch deshalb, da sie teils die Gesichter der Opfer filmte und diese nun mit diesem Stigma weiterleben müssen. Die Haftstrafe, zu welcher sie verurteilt wurde, ist nun jedoch von einem Berufungsgericht wieder aufgehoben und die Klage fallen gelassen worden. Zahlreiche LGBT- und Menschenrechtsorganisationen verurteilen das jüngste Urteil, da das Vorgehen von Mona Iraqi nicht tolerierbar sei und bestraft werden müsse. Die Taten gegen die Männer, welche durch die falschen Anschuldigungen der Journalistin verhaftet wurden, würden nach internationalen Standards unter Folter fallen, und die Verhaftung sei ein Akt von Verfolgung gewesen. Die Männer würden noch heute unter den Vorfällen leiden und seien an den Rand der Gesellschaft gedrängt worden..