EUROPA: Das Ende der aufgezwungenen Sterilisation für Transgender

EUROPA: Das Ende der aufgezwungenen Sterilisation für Transgender
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstosse, wenn man Transmenschen eine Sterilisation aufzwinge, damit sie ihr Geschlecht in ihren Papieren ändern können. Derzeit verlangen dies aber nach wie vor 22 Länder in Europa.

Aktuell sind es noch immer 22 Länder in Europa, welche von Transmenschen die Sterilisation verlangen, wenn sie ihr Geschlecht in den offiziellen Dokumenten ändern wollen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte müssen diese Länder ihre Gesetzgebung nun entsprechend anpassen, denn die Richter haben geurteilt, dass der Zwang für eine Sterilisation gegen die Menschenrechte verstosse. Obwohl verschiedenste Transgender-Organisationen das Urteil begrüssten, so bemängelten sie, dass das Gericht nicht noch weiter ging, und auch die medizinischen Untersuchungen und das Vorlegen von psychologischen Gutachten als Verstoss gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention ansah.

Jessica Stern, CEO von OutRight Action International erklärte in ihrem Statement, dass das Europäische Gericht die Messlatte global gesehen klar angehoben habe. Jetzt, da immer mehr Länder ihre Gesetze betreffend Transgender anpassen, sei es wichtig, die überholten Richtlinien an jene Gesetzesänderungen anzupassen, welche Staaten wie Malta und Argentinien bereits umgesetzt haben. Julia Ehrt von Transgender Europe feiert das Urteil als grossen Tag für die Transgender Community. Sie fordert nun die 22 Länder, in welchem die Sterilisation immer noch zwingend ist für ein Anpassen des Geschlechts in den Dokumenten, dass diese die Gesetze nun schnellstmöglich ändern.

Frankreich beispielsweises hat diesen Zwang 2016 abgeschafft, und Schweden bereits 2013. Schweden ging dabei noch einen Schritt weiter und bezahlt jedem Transmensch 25'000 Schweizer Franken Entschädigung, welcher sich zwischen 1972 und 2013 einer Zwangssterilisation unterziehen musste. Bislang haben nur vier Länder in Europa eine Gesetzgebung, wie sie die Transgender Community anstrebt. In Dänemark, Irland, Malta und Norwegen können Transmenschen nämlich ihr Geschlecht ändern, ohne dabei irgendwelche Unterlagen oder Gutachten vorlegen, noch operative oder hormonelle Eingriffe vornehmen zu müssen. Ein weiteres positives Beispiel ist die Ukraine, welche anfangs Jahr entschieden hat, den Prozess zur Änderung des Geschlechts für Transgender massiv zu vereinfachen.

In der Schweiz ist eine Sterilisation technisch gesehen ebenfalls zwingend, doch seit Gerichtsurteilen und dem Jahr 2012 wird davon abgesehen.