INDIEN: Keine neue Anhörung zur Entkriminalisierung von Gay Sex

INDIEN: Keine neue Anhörung zur Entkriminalisierung von Gay Sex
In Indien wollte die LGBT-Community einen weiteren Anlauf nehmen um die Sektion 377 des Strafgesetzes, welche den gleichgeschlechtlichen Sexualakt kriminalisiert, aufzuheben: Erstmals waren es diesmal berühmte und prominente Schwule und Lesben, welche sich der Anhörung des Obersten Gerichts stellen wollten, doch das Gericht ging nicht auf die Kläger ein. Ein weiterer, herber Rückschlag für die LGBT-Community in Indien...

Sie sind in Indien berühmt und äusserst beliebt, und sie haben den Schritt gewagt, trotz des Tabus öffentlich zu ihrer Homosexualität zu stehen: Der Tänzer N S Johar, der Journalist Sunil Mehra, der Koch Ritu Dalmia, Hotelier Aman Nath und die Wirtschaftsführerin Ayesha Kapur wollten sich vor dem Supreme Court den Fragen der beiden Richter S A Bobde und Ashok Bhushan stellen. Unterstützung hätten sie zudem von den bekannten Anwälten Kapil Sibal und Arvind Datar erhalten. Doch, das Supreme Court lehnte die Anhörung schliesslich kurzfristig ab.

Wie die Times Of India schreibt, gebe es bereits seit über 15 Jahren Versuche um die Sektion 377 aufzuheben. Der aktuelle Anlauf wäre jedoch in zwei Punkten anders als frühere Engagements gewesen: In der Öffentlichkeit bekannte Persönlichkeiten, welche ihre sexuelle Orientierung versteckt hielten, haben ihre Ängste überwunden und haben ihr Coming out gewagt, und zweitens, sind es erstmals Personen, welche selber persönlich von der Gesetzgebung betroffen sind, welche die Verfassungsmässigkeit der Sektion 377 in Frage stellen und bekämpfen wollen.

Und so steht es auch in ihrer 716-Seiten starken Klage, welche sie vor Gericht eingereicht haben. Bereits im ersten Paragraf bekräftigen sie, dass die Antragssteller lesbisch, schwul oder bisexuelle Bürger von Indien sind. Ihre Recht auf Sexualität, sexuelle Unabhängigkeit, auf die Wahl des Partners, des Lebens, der Privatsphäre, der Würde und der Gleichstellung, zusammen mit anderen grundlegenden Rechte, welche durch den Teil III der Verfassung garantiert werde, werde durch die Sektion 377 verletzt, erklären sie weiter.

Doch das Gericht ging nicht auf ihre Klage ein und lehnte eine Anhörung ab. Stattdessen erklärten die Richter, sollen sich die schwullesbischen Prominenten der Klage von TS Thakur anschliessen, welcher das selbe Ziel mit einer ähnlichen Klage verfolgt. Dieses Nichteintreten des Gerichts ist ein weiterer Rückschlag für die LGBT-Community in Indien.

Ein Obergericht in New Delhi hat die Sektion 377 im Jahr 2009 schon einmal für aufgehoben erklärt, da sie gegen die Verfassung verstosse. Das Oberste Gericht Indiens kam jedoch später, im Jahr 2013, auf das Urteil zurück und erklärte es für ungültig, da das Obergericht seine Kompetenzen damit überschritten habe. Die Richter des Supreme Court weigerten sich im 2014 zudem, dass Urteil nochmals zu prüfen und erklärten, dass die Entkriminalisierung des gleichgeschlechtlichen Sex durch die Politik geschehen müsse und nicht über die Gerichte. Die Politiker getrauen sich jedoch nicht, dass heisse und völlig tabuisierte Eisen der Homosexualität anzufassen, da sie damit um ihre Wiederwahl fürchten müssen.