KOLUMBIEN: Zwei Millionen unterstützten Referendum gegen Adoptionsrecht

KOLUMBIEN: Zwei Millionen unterstützten Referendum gegen Adoptionsrecht
Nachdem das Oberste Gericht den gleichgeschlechtlichen Paaren ein Adoptionsrecht zugesprochen hat, wurden von den Gegnern nun rund zwei Millionen Unterschriften gesammelt, um eine Volksabstimmung über dieses Anliegen zu erzwingen.

Das Gerichtsurteil habe das verfassungsmässige Recht zur Gründung einer Familie verletzt, welches Kindern zuspricht, dass sie mit Vater und Mutter aufwachsen dürfen, erklärte Viviane Morales, Senatorin der Liberalen, welche sich dafür stark macht, dass eben dieses Gerichtsurteil mittels einer Volksabstimmung wieder rückgängig gemacht werden kann, welches besagt, dass auch gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren dürfen. Rund zwei Millionen Kolumbianer unterstützen dies ebenfalls und haben eine entsprechende Petition unterzeichnet, hinzukommen zudem noch 45 weitere Senatoren von Kolumbiens Demokratischer Mitte und von den konservativen Parteien, welche ebenfalls möchten, dass das Adoptionsrecht für schwullesbische Paare wieder aufgehoben wird.

Das Oberste Gericht In Kolumbien sprach sie bereits im Jahr 2014 für die Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren aus. Dann, ein Jahr später, gingen die Richter noch einen Schritt weiter, und sie urteilten mit 6 zu 2 Stimmen, dass es falsch sei, schwullesbischen Paaren die Möglichkeit der Adoption von fremden Kindern zu verweigern, denn damit würden das Recht des Kindes auf eine Familie limitiert. Die vorsitzende Richterin des Supreme Court, Maria Victoria Calle Correa, erklärte damals im November 2015 an einer Pressekonferenz, dass die sexuelle Orientierung oder das Geschlecht keinen Einfluss darauf habe ob jemand moralisch, physisch oder psychisch fähig sei, ein Kind zu adoptieren.

Dass es tatsächlich zu einer Volksabstimmung über das Adoptionsrecht kommt, müssen noch einige Hürden gemeistert werden. So muss das Referendum im Kongress von beiden Kammern debattiert und in zwei Abstimmungen jeweils eine Mehrheit bekommen. Danach geht es weiter ans Verfassungsgericht, welches sich ebenfalls für eine Volksabstimmung aussprechen muss. LGBT-Aktivisten glauben allerdings nicht, dass es tatsächlich so weit kommt, denn diese Initiative sei einfach nur populistisch und habe keine gesetzliche Basis und finde auch keine Unterstützung in der Verfassung. Das Verfassungsgericht habe bereits im Jahr 2011 geurteilt, dass auch gleichgeschlechtliche Paare als Familieneinheit angesehen werden müssen, zudem wird erwartet, dass das Gericht noch in diesem Jahr auch über Marriage Equality befinden wird.