LIBANON: Wird Homosexualität bald entkriminalisiert?

LIBANON: Wird Homosexualität bald entkriminalisiert?
Homosexualität sei eine persönliche Entscheidung, und nicht als Vergehen strafbar: Mit diesem historischen Urteil könnte ein Richter in Libanon den Weg zur Entkriminalisierung von Homosexualität geebnet haben. Derzeit kann die gleichgeschlechtliche Liebe noch mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.

Sexuelle Beziehungen, welche sich gegen die Gesetze der Natur richten, können im Libanon nach Artikel 534 des Strafgesetzes mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Unter diesem Artikel wurden auch schon Homosexuelle verurteilt. Doch nun hat Richter Rabih Maalouf einen anderen Ansatz für seine Urteilsbegründung gewählt, und den Artikel 183 hinzugezogen. In seinem wegweisenden Urteil erklärte er, dass Homosexualität eine persönliche Entscheidung sei und nicht als Vergehen bestraft werden soll. Der Artikel 183 besagt dazu, dass etwas nicht als Vergehen betrachtet werden soll, wenn es keinen Missbrauch darstelle.

Im vergangenen Jahr kam es bereits zu Protesten vor der Hbeish Polizeistation in Beirut, als rund 50 LGBT-Aktivisten gegen jene Gesetze protestierten, welche Homosexualität kriminalisieren. Der Ort ist auch der Sitz der Sittenwächter und dort werden jeweils auch die verhafteten Homosexuellen hingebracht. Organisiert wurden die Proteste von der Helem Vereinigung, einer der wohl bekanntesten LGBT-Gruppen im Libanon. Die Teilnehmer hielten Transparente mit der Aufschrift „Homosexualität ist keine Krankheit“ und „Sex ist nicht illegal“. Helem kritisiert auch, dass Homosexuelle nach einem 94 Jahre alten Gesetz verurteilt würden, welches längst überholt ist. Die meisten würden zudem nicht wegen Sex verurteilt, sondern vielmehr wegen ihrem blossen Erscheinungsbild auf der Strasse. Dies sei äusserst diskriminierend.

Obwohl der Libanon weit toleranter als andere arabischen Staaten ist, werden LGBTs nach wie vor offen verurteilt und beschimpft, sei es in den Medien, aber auch durch die Polizei. So kommt es auch immer wieder zu Razzien in Nachtclubs, in welchen angeblich besonders viele schwule Männer verkehren. Die letzten grossen LGBT-Proteste wurden im Jahr 2012 vor einem Gericht abgehalten. Damals ging es darum, von den Richtern zu verlangen, dass sie die erniedrigenden „Anal-Tests“ verbieten, mit welchen bei Männern untersucht wird, ob sie Geschlechtsverkehr hatten. Diese Methoden werden von verschiedensten Menschenrechtsorganisationen als Folter eingestuft. Der Justizminister hat damals von der Polizei verlangt, dass auf diese diskriminierenden Praktiken verzichtet werden soll, doch bislang ohne Erfolg…