ÖSTERREICH: Partnerschaftsgesetz wird ausgebaut

ÖSTERREICH: Partnerschaftsgesetz wird ausgebaut
Gleichgeschlechtliche Paare sollen in Österreich mehr Rechte erhalten. So sollen sie ihre Partnerschaft neu auf dem Standesamt eintragen lassen dürfen, und auch das Namensrecht soll angepasst werden. Ehe darf man die Eingetragene Partnerschaft trotzdem weiterhin explizit nicht nennen, obwohl die entsprechenden Gesetze immer mehr angeglichen werden.

Der österreichische Innenminister Wolfang Sobotka von der ÖVP hat ein Änderungsgesetz ausgearbeitet, welches er zur Begutachtung weitergeleitet hat. Damit sollen schwullesbische Paare neu die Möglichkeit erhalten, dass sie ihre Partnerschaft ebenfalls in den Standesämtern eintragen lassen können, wie dies auch Ehepaare machen. Bislang war dies gleichgeschlechtlichen Paaren nicht erlaubt und sie mussten auf die Bezirksverwaltungsbehörden ausweichen.

Des Weiteren soll es auch zu Änderungen im Namensrecht kommen: Bis anhin wurde ihr gemeinsamer Name als „Nachnamen“ geführt, und künftig soll er auch als „Familiennamen“ benannt werden, wie dies bei Ehepaaren bereits der Fall ist.

Obwohl diese Änderungen die Eingetragenen Partnerschaften erneut einen Schritt näher an die Ehe führen, ist es nach wie vor nicht erlaubt, die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften als Ehe zu bezeichnen. Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) erklärte zum Entwurf, dass dieser eine spürbare Verbesserung in der Lebensrealität von gleichgeschlechtlich Liebenden bringe. Sie sei erfreut über diesen Entwurf.