SCHWEIZ: Bundesrat will Diskriminierungsschutz stärken

SCHWEIZ: Bundesrat will Diskriminierungsschutz stärken
Besonders beim Schutz vor Diskriminierung von homosexuellen, trans- und intersexuellen Menschen gibt es noch grosse Lücken im Schweizer Recht - zu diesem Schluss kommt der Bundessrat nachdem er von der Studie zum Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) Kenntnis genommen hat. Der Bundesrat möchte nun LGBTs künftig entsprechend mehr schützen...

In der Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) wird darauf hingewiesen, dass die Schweiz in Bezug auf den Schutz der LGBTs vor Diskriminierung noch grosse Defizite aufweist. Dies soll sich nun ändern, findet auch der Bundesrat und in seinem nun verfassten Bericht zum Diskriminierungsschutz hält er fest, dass unter anderem diese Empfehlungen des SKMR vertieft werden sollen.

Diese Ausweitung solle auch im Zusammenhang mit einer parlamentarischen Initiative angesehen werden, welche vorsieht, dass die Antirassismusartikel im Strafgesetzbuch (Art. 261bis StGB) auf die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ausgeweitet werden sollen.

Weiter prüft der Bundesrat aufgrund parlamentarischer Vorstösse bereits, ob und in welcher Art die Eintragung der Partnerschaft als Rechtsinstitut ausserhalb der Ehe auch unabhängig von der Geschlechterzusammensetzung möglich ist. Zudem soll ein einfaches Verfahren für die Änderung des Geschlechts im Zivilstandsregister auf Gesetzesstufe eingeführt werden.

Die drei LGBT-Dachverbände Pink Cross, die Lesbenorganisation Schweiz und Transgender Network Switzerland, sind erfreut über die Mitteilung des Bundesrates, LGBT zukünftig mehr schützen zu wollen. Die Dachverbände fordern eine rasche Umsetzung der hängigen parlamentarischen Initiativen.