SCHWEIZ: Pink Cross reicht Beschwerde gegen Einstellungsverfügung im Fall Huonder ein

SCHWEIZ: Pink Cross reicht Beschwerde gegen Einstellungsverfügung im Fall Huonder ein
Mit Schreiben vom 7. Oktober 2015 stellt die Staatsanwaltschaft Graubünden das Strafverfahren gegen Vitus Huonder ein. Dagegen reicht Pink Cross nun Beschwerde ein.

Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Einstellungsverfügung damit, dass Vitus Huonder die "objektiv geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit" nicht nachgewiesen werden kann. Zudem sei dem Beschuldigten "kein Vorsatz" nachzuweisen.

Pink Cross teilt die Einschätzung der Staatsantwaltschaft nicht und macht deshalb vom seinem Recht Gebrauch, gegen die Verfügung Beschwerde einzulegen. Der Beschuldigte hat die fraglichen Bibelzitate nicht einfach isoliert für sich wiedergegeben, sondern einleitend deren Authentizität und Wahrheit bestätigt, sowie vor und unmittelbar nach dem Zitieren ein entsprechendes Handeln propagiert. Formulierungen wie "Mehr Kenntnis brauchen wir nicht, um (...) den damit verbundenen Auftrag zu erkennen" oder "das Wort Gottes muss uns prägen" oder "unser Leben danach gestalten" oder "die göttliche Ordnung (...), welche für den Umgang mit der Sexualität gilt". Seine Wortwahl mag akademisch wirken, sie entbehrt aber jeglicher Harmlosigkeit. Der Beschuldigte macht wiederholt klar, dass er die von ihm zitierten Bibeltexte als authentisch und damit wahr versteht, und er macht ebenso wiederholt klar, dass sich das Handeln der Gläubigen danach richten müsse. Die Staatsantwaltschaft geht nicht auf diese Aufforderungen im Detail ein.

Für Pink Cross sind Meinungs- und Religionsfreiheit ein hohes Gut. Die Aussage von Bistumssprecher Giuseppe Garcia, wonach die Klage von Pink Cross ein Versuch sei, die Meinungs- und Religionsfreiheit einzuschränken, ist falsch. Der Annahme des Bistumssprecher liegt ein falsches Grundrechtsverständnis zugrunde. Die Meinungsfreiheit ist ein in der Verfassung gewährleistetes Freiheitsrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat. Es gilt aber nicht unbeschränkt. Jedes Grundrecht darf eingeschränkt werden, wenn sein einseitiger Gebrauch übermässig in die Grundrechte anderer eingreift. Verfassung und Völkerrecht schützen die Würde des Menschen zentral. Werden homosexuelle Menschen nun in ihrer Gesamtheit mit Äusserungen diskriminiert, geht es darum, dass Grundrechte dazu benutzt werden, um sie anderen abzusprechen. "Wird dieses Prinzip verletzt, ist es die Pflicht und Aufgabe von Interessensverbände die Pink Cross, einzugreifen", so Bastian Baumann, Geschäftsleiter von Pink Cross. Jeder Mensch darf seine Meinung haben und auch äussern. Nicht geschützt ist jedoch eine Meinung, die zu Hass und Verbrechen auffordert.