USA: Gericht stützt Diskriminierungsschutz für LGBT in historischem Urteil

USA: Gericht stützt Diskriminierungsschutz für LGBT in historischem Urteil
Es ist wahrlich ein aufsehenerregendes Urteil, welches ein Bundesberufungsgericht in den USA gefasst hat, und ein Schuss vor den Bug von Trumps ausgrenzender Politik: Die Richter bestimmten, dass der Civil Rights Act von 1964 auch Arbeitsnehmer und Angestellte aufgrund ihrer sexuellen Orientierung vor Diskriminierung schütze. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht geurteilt hat, dass ein bereits existierendes Bürgerrechtsgesetz auch vor Diskriminierung auf der Basis der sexuellen Neigung schützt.

Der Civil Rights Act aus dem Jahr 1964 ist ein bedeutendes amerikanisches Bürgerrechtsgesetz, welches Bürger vor der Diskriminierung aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Religion, der Abstammung oder des Geschlechts schützt. Nun haben die Richter eines US-Berufungsgericht erstmals geurteilt, dass die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung auch eine Form der Geschlechterdiskriminierung sei, und deshalb auch unter den Civil Rights Act von 1964 falle. Das Resultat fiel mit 8 zu 3 Stimmen deutlich aus. Damit haben erstmals Richter eines Bundesberufungsgericht entschieden, dass ein bereits existierendes Bürgerrechtsgesetz auch vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung schützt.

Das Urteil kam zustande, nachdem die lesbische Lehrerin Kimberly Hively ihren Arbeitgeber, das Ivy Tech Community College in South Bend im US-Bundesstaat Indiana verklagte. Die Schule soll ihr keine Vollzeitstelle angeboten haben, weil sie lesbisch sei, lautete die Anklage. Richter Richard Posner erklärte in der Urteilsbegründung, dass er nicht einsehe, warum das Entlassen einer Lesbe, welche als Lesbe ebenfalls einen Teil der Frauen ausmache, weniger als Form der Diskriminierung auf der Basis des Geschlechts angesehen werden soll, als wenn man eine Frau entlasse, weil sie eine Frau ist. Etwas anders, aber mit derselben Schlussfolgerung begründete auch Richterin Diane Wood ihre Entscheidung. Jedes Unbehagen, jede Ablehnung oder jede Entscheidung über einen Job, welche auf dem Fakt basiert, dass der Kläger – ob Frau oder Mann – sich anders kleidet, anders spricht oder einen gleichgeschlechtlichen Partner datet oder heiratet, ist schlicht und einfach eine Reaktion auf der Basis des Geschlechts. Damit falle dies auch unter die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, so Wood weiter.

Anderer Meinung war hingegen Richterin Diane Sykes, welche erklärte, dass sie als Richter nicht dazu befugt seien, den Gesetzestext in einer neuen oder unkonventionellen Art zu interpretieren, oder ihn aufgrund der veränderten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder politischen Bedingungen anzupassen. Erfreut über das Urteil zeigte sich natürlich Kimberly Hively: Gegenüber der Associated Press erklärte sie, dass es an der Zeit sei, nicht immer gegen Schwule, Lesben und Transgender vorzugehen. Damit spricht sie nicht zuletzt die schwierigen Zeiten an, welchen die LGBT-Community derzeit ausgesetzt wird. Donald Trump ist daran, immer mehr Rechte und den Diskriminierungsschutz von Schwulen, Lesben und Transgender zu untergraben und rückgängig zu machen.

Das Seventh Circuit Berufungsgericht, welches nun das Urteil gefällt hat, ist zuständig für Bundes-Gerichtsfälle für die Bundesstaaten Indiana, Illinois und Wisconsin, und es wird angenommen, dass dieses Urteil noch nicht das Ende sein wird. Schlussendlich wird wohl das Oberste Gericht der USA, das Supreme Court, darüber entscheiden müssen.