DEUTSCHLAND: Schwule Männer werden rehabilitiert und entschädigt
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Deutschland aufgrund des Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches rund 64'000 Männer aufgrund ihrer Homosexualität zu Geldbussen oder gar Gefängnisstrafen verurteilt. Eine Ungerechtigkeit, wie auch der deutsche Bundestag fand, und so wurde nach langem hin und her endlich ein Rehabilitierungsgesetz verfasst, welches jene Opfer von damals rehabilitiert und entschädigt. Das entsprechende Gesetz wurde schliesslich einstimmig beschlossen. So werden die Strafen endgültig gelöscht, und jede Person erhält als finanzielle Entschädigung einen Pauschalbetrag von 3'000 Euro. Hinzu kommen zudem weitere 1'500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis. Wie viele von den damaligen Opfern tatsächlich noch leben, ist ungewiss. Wie es aus dem Justizministerium heisst erwarte man höchstens 5'000 Anträge.
Die CDU/CSU hat quasi in letzter Minute doch noch eine neue Diskriminierung ins Gesetz eingebaut, indem jene Opfer keinen Anspruch auf Rehabilitierung haben, wenn ihre Urteile auf sexuelle Handlungen mit unter 16-Jährigen zurückzuführen waren. Dies betrifft also auch die damaligen, schwulen Jugendlichen, welche sich zu einvernehmlichem Sex trafen. Bei Heterosexuellen geht das Strafrecht nämlich bereits bei 14-Jährigen von Straffreiheit aus, wenn der Geschlechtsverkehr einvernehmlich ist. Man habe damit erneut ein Unrecht eingeführt, erklärte der SPD-Abgeordnete Karl-Heinz Brunner. Die CDU/CSU wollte davon allerdings nichts wissen.
Während Justizminister Heiko Maas von der SPD von einem späten Akt der Gerechtigkeit spricht, so begrüsst der Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) den Beschluss zwar, doch findet gleichzeitig die Höhe der Entschädigung als zu gering. Dies hat klare Gründe, denn durch die Verurteilungen durch den Paragraf 175 gingen viele Existenzen kaputt. Männer wurden in die Armut gedrängt, da sie aufgrund des Strafregistereintrags jeweils keine Arbeitsstellen oder Wohnungen mehr fanden.
Der Paragraf 175 bestrafte einvernehmliche, sexuelle Handlungen unter Männern und wurde von der Bundesrepublik in der bereits verschärften Version der Nationalsozialisten ins Gesetz übernommen. Erst viele Jahre später, 1969, wurde der Paragraf erstmals entschärft, und gar erst 1994 schliesslich vollständig aus dem Gesetz gestrichen.