ITALIEN: Schwul ist keine Beleidigung
Der Begriff „Homosexueller“, welcher vom Angeklagten gebraucht worden sei, habe seinen im historischen Kontext gesehenen, beleidigenden Charakter heute verloren. Vor nicht allzu langer Zeit hätte man dies noch als Beleidigung einstufen können. Die Richter des Kassationsgerichts stuften den Begriff aus heutiger Sicht aber als neutral ein, und er habe daher auch nicht dem Ansehen des Klägers geschadet.
Mit diesem Urteil wurde eine vorhergegangene Entscheidung eines Gerichts aufgehoben, welches den Angeklagten im Jahr 2015 noch zu einer Geldbusse verurteilt hat.
Dies ist ein besonders erfreuliches Urteil, haben es doch Schwule, Lesben und Transgender in Italien nicht eben leicht. Nicht zuletzt durch die starke römisch-katholische Kirche war Italien eines der letzten, wichtigen, westlichen Ländern, welches ein Partnerschaftsgesetz eingeführt hat – dies war erst in diesem Jahr der Fall.