SCHWEIZ: Halbherziger Entscheid beim Diskriminierungsschutz

SCHWEIZ: Halbherziger Entscheid beim Diskriminierungsschutz
Gute und schlechte News zugleich: Der Ständerat will den Schutz für Lesben, Schwule und Bisexuelle verbessern. Trans- und intergeschlechtliche Menschen bleiben jedoch davon ausgeschlossen. Pink Cross spricht von einem fatalen Signal, das “unbedingt vom Nationalrat korrigiert werden muss.“

Heute Vormittag war es endlich soweit: Mit 32 zu 10 Stimmen hat der Ständerat der parlamentarischen Initiative “Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung” im Grundsatz zugestimmt. Damit ist klar: Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat der Erweiterung des Strafartikels gegen Rassendiskriminierung im Grundsatz zugestimmt. Das ist an sich eine erfreuliche Meldung, jedoch mit einem Wermutstropfen: Während Hassrede und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung strafrechtlich verfolgt werden kann, sollen dieselben Taten gegen Inter- und Transpersonen zulässig bleiben.

In der letzten Session waren die Hoffnungen noch vollständig, denn damals entschied der National für eine Ergänzung beider Merkmale. Heute ist es im Ständerat jedoch anders gekommen: Geht es nach dem Ständerat, soll neu zwar Diskriminierung aufgrund der “sexuellen Orientierung” strafrechtlich verfolgt werden können, nicht aber diejenige aufgrund von “Geschlechtsidentität” (Entscheid mit 23 zu 18 Stimmen).

Die Schweizer LGBTI-Dachverbände fordern Vollständigkeit. Alecs Recher, Leiter der Rechtsberatung vom Transgender Network Switzerland (TGNS) ist empört: “Wir sind erfreut darüber, dass Schwule, Lesben und Bisexuelle endlich einen besseren Schutz erhalten ‒ aber der Artikel 261bis ist nicht vollständig, wenn ein angemessener Schutz vor inter- und transfeindlichen Hassreden und Diskriminierung nicht möglich ist.” Recher ergänzt: “Wir ermuntern den Nationalrat, bei seiner Position zu bleiben, und fordern den Ständerat auf, sich dieser anzuschliessen. Denn LGBTI-Feindlichkeit darf keinen Platz haben in der Schweiz.” Die Bestimmung von Art. 261bis StGB umfasst bisher die strafrechtliche Verfolgung von Hassreden und Diskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion.

Die Rechtskommissionen beider Kammern hatten die Erweiterung um beide Aspekte ‒ sexuelle Orientierung wie auch Geschlechtsidentität ‒ zur Annahme empfohlen. Auch von internationaler Seite wird die konsequente Erweiterung des Antirassismus-Strafartikels seit Jahren gefordert. Der Nationalrat wird sich am 3. Dezember 2018 zur Differenz gegenüber dem Ständerat äussern. Die LGBTI-Verbände fordern vom Nationalrat eine klare, moderne und konsequente Haltung.