National- und Ständerat sind sich noch nicht einig...
Für trans und inter Menschen in der Schweiz soll es künftig einfacher werden, ihren Namen und ihren Geschlechtseintrag in den offiziellen Dokumenten anzupassen - darüber sind sich sowohl der Stände- wie auch der Nationalrat einig. Wie es sich heute aber wieder zeigte, sind sich die beiden Kammern noch nicht einig darüber, wer genau dies beantragen darf.
So fand der Ständerat noch im Juni, dass dies Erwachsene dürfen, und Jugendliche nur dann, wenn der gesetzliche Vertreter zustimmt. Der Nationalrat war darauf anderer Meinung und fand, dass dies alle dürfen, sofern sie urteilsfähig sind, also auch Minderjährige und zwar ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Letzte Woche kam der Stände- dem Nationalrat ein Schritt entgegen und brachte das Alter 16 ins Spiel. Dies war dem Nationalrat heute aber noch nicht genug und er pocht weiter auf alle, die urteilsfähig sind. Nun geht das Geschäft wieder zurück in den Ständerat - und es heisst: Daumen drücken, dass die kleine Kammer endlich dem Nationalrat folgt!