BOTSWANA: Legalisierung von Homosexualität ist vor Gericht
Drei bestimmte Artikel des Strafgesetzes in Botswana seien verfassungswidrig, erklärte der nur als LM bekannte Gay Aktivist in seiner Erklärung. Sie betreffen unnatürliches und sittenwidriges Verhalten und werden zumeist dazu angewandt um Homosexuelle zu bestrafen. Wenn für schuldig befunden, können damit bis zu sieben Jahre Gefängnis einher gehen. LM sieht sich damit in seinen durch die Verfassung Botswanas zugestandenen Rechten eingeschränkt und klagte deshalb nun gegen die Regierung. So verletze das Verbot von einvernehmlichem, gleichgeschlechtlichem Sex jene Artikel in der Verfassung, welche ihm einen gleichwertigen Schutz vor dem Gesetz zugestehen, welche ihn vor Diskriminierung schützen und welche unmenschliches und unwürdiges Verhalten gegenüber jemandem verurteilen.
Neben LM wird auch die LGBT-Organisation Legabibo vor Gericht ihre Argumente darlegen. Man werde aufzeigen, dass die Entkriminalisierung von enormer Bedeutung sei um die Stigmatisierung und die Diskriminierung von LGBTs zu beenden. Mehr noch, es wäre auch zum Wohle der öffentlichen Gesundheit, denn man könne gerade etwa im Kampf gegen HIV effektivere Massnahmen anwenden und bessere Aufklärung betreiben, heisst es von der Organisation weiter. Zudem würden auch die grundlegenden Menschenrechte eingehalten und die Diversität in Botswana werde gefördert. Die Regierung wiederum wird vor Gericht durch einen Generalstaatsanwalt vertreten sein.
Obwohl Homosexualität nach wie vor strafbar ist, hat das Land in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Fortschritte in Bezug auf die Rechte für Schwule, Lesben und Transgender gemacht. So entschied etwa das Oberste Gericht des Landes im Jahr 2016, dass die Behörden LGBT-Organisationen nicht vor einer Registrierung als offizielle Organisation abhalten dürfen. Zudem wurde im selben Jahr ein äusserst homophober Geistlicher des Landes verwiesen, welcher vor Ort eine eigene Kirche aufbauen wollte. Im vergangenen Jahr erhielt eine Transperson zudem per Gericht das Recht zugesprochen, dass ihr wahres Geschlecht, welches sie lebt, vom Staat anerkannt werden muss.