COSTA RICA: Macht ein Schreibfehler eine lesbische Ehe möglich?
Jazmin Elizondo Arias ist lesbisch, und sie würde gerne in einer Ehe mit ihrer Partnerin leben. Das Problem: Costa Rica verbietet die gleichgeschlechtliche Ehe. Doch, dies soll in diesem Fall kein Hinderungsgrund sein, finden die beiden Frauen. Den Behörden ist nämlich bei der Geburt von Jazmin Elizondo Arias im Jahr 1991 ein Fehler unterlaufen. Im Personenregister wurde sie nämlich als Mann eingetragen. Dieser Fall bringt nun das Justizsystem in Costa Rica an seine Grenzen: Rein formal gesehen, wäre diese Hochzeit nämlich legal, denn sie findet ja zwischen einer Frau und einem Mann statt, doch als die Behörden von diesem Fall erfuhren, wurden sie prompt aktiv und annullierten die erste lesbische Ehe im Land innerhalb von wenigen Tagen.
Der Anwalt der beiden Frauen, Marco Castillo, welcher auch selber die amtliche Trauung vollzog, erklärte, dass Jazmin Elizondo Arias bislang nie Probleme gehabt habe, dass damals ein falsches Geschlecht eingetragen worden sei. Rein rechtlich gesehen, sei sie ein Mann, und nach dem Gesetz können Mann und Frau heiraten. Eine Änderung des Geschlechts könne in Costa Rica nämlich sehr nervenaufreibend sein, wie ein anderes Beispiel zeigt. Eine Frau mit dem gleichen Problem habe ganze sechzig Jahre warten müssen, und sie konnte in dieser Zeit nicht mal ihre Kinder registrieren, welche sie selber zur Welt gebracht hat. Doch, so fügt Castillo sarkastisch hinzu, bei Jazmin Elizondo Arias sei es plötzlich ganz schnell gegangen, und innerhalb von nicht mal zwei Tagen wurde ihr Geschlecht geändert und die Ehe annulliert. Dies sei schon sehr verdächtig und diskriminierend, und es zeige auch, dass die Behörden von Hass geleitet wurden, denn sie hätten nicht nur die Ehe aufgelöst, sondern auch gleich noch Strafanzeige eingereicht. Den beiden Frauen droht damit eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren, da sie bewusst gegen geltende Regeln verstossen hätten. Dies haben die Beiden aber in Kauf genommen, denn dies sei eine Frage der Grundrechte, denn schliesslich sollten vor dem Gesetz alle gleich sein, zeigen sie sich kämpferisch.
Der Fall der beiden lesbischen Frauen hat die Debatte rund um die Öffnung der Ehe in diesem stark katholischen Land wieder neu befeuert. So gibt es bereits ein Urteil des Verfassungsgerichts, bei welchem bei einem gleichgeschlechtlichen Paar eine De-Facto-Partnerschaft anerkannt wurde. Dazu ist das Anliegen auch im Parlament angekommen. So gibt es schon mehrere Entwürfe eines Partnerschaftsgesetzes, wobei der Widerstand vor allem bei den religiös-geprägten Parteien enorm ist.