DÄNEMARK: Gericht hält an Eheschliessungen in der Kirche fest

DÄNEMARK: Gericht hält an Eheschliessungen in der Kirche fest
Die Richter des Obersten Gerichts in Dänemark haben einer Klage von Gegnern von Marriage Equality eine Abfuhr erteilt: Sie bestimmten, dass die Eheschliessungen von gleichgeschlechtlichen Paaren in der Kirche nicht gegen die Verfassung des Landes verstosse.

Dänemark war das erste Land der Welt, welches 1989 gleichgeschlechtlichen Paaren eine Eintragung ihrer Partnerschaft ermöglichte. Im Jahr 2012 folgte dann die Öffnung der Ehe, und damit einher ging auch die Möglichkeit, dass schwullesbische Paare auch in den dänischen Kirchen heiraten konnten. Dies kam damals zustande, da der Ehebegriff in der Verfassung des Landes von zwischen Mann und Frau auf zwischen zwei Personen geändert wurde.

Während die Kirche mit dieser Lösung einverstanden war und fortan ihre Kirchen auch für Eheschliessungen von gleichgeschlechtlichen Paaren öffnete, zeigten sich ein paar konservative Gläubige alles andere als zufrieden. Ihnen ging diese Erweiterung zu weit, und daher formten sie die Gruppierung Foreningen Med grundlov Skal Land Bygges, welche aus rund 300 Personen besteht.

Sie wollten geltend machen, dass ihre Religionsfreiheit durch diese Gesetzesänderung eingeschränkt werde und zogen darauf vor Gericht. Sie waren auch sicher, dass ihre Religionsfreiheit durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt werde. Zudem forderten sie, dass sämtliche gleichgeschlechtlichen Ehen, welche von der dänischen Kirche geschlossen wurden, für ungültig erklärt werden sollen.

Nun mussten sich die Richter des Obersten Gerichtshof Dänemarks damit befassen und sie entschieden, dass die Eheschliessungen von schwullesbischen Paaren in den dänischen Kirchen nicht gegen die Verfassung verstosse. Das dänische Parlament habe seine Kompetenzen zudem nicht überschritten, als es diese Gesetzesänderung damals im Jahr 2012 beschlossen hat.