DEUTSCHLAND: CSD Dresden gewinnt vor Gericht und bleibt politische Versammlung
Seit vielen Jahren gehört das Strassenfest zu den Aktionstagen des CSD Dresden, doch in diesem Jahr sollte es anders werden. Das sächsische Innenministerium gab die Weisung heraus, dass das Strassenfest, welches vom 4. bis zum 6. Juni stattfindet, nicht mehr als politische Versammlung anerkannt werden darf, sondern als gewöhnliche Veranstaltung. Dies hätte zur Folge, dass der Anlass auch den grundrechtlich geschützten Status verlieren würde.
Damit agierte das Innenministerium des Freistaat Sachsen auch gegen die Ansichten der Stadt Dresden, welche das Strassenfest seit Jahren als politische Versammlung bewertet, anerkannt und auch bewilligt hat.
Die Veranstaltenden, der Christopher Street Day Dresden e.V., wollte diese „Herabstufung“ nicht einfach so hinnehmen, und reichte eine Klage gegen diese Entscheidung des Innenministeriums ein - mit Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht in Dresden entschied nun, dass die Entscheidung des Innenministeriums rechtswidrig war, was bedeutet, dass das Strassenfest auch in diesem Jahr und auch weiterhin als grundrechtlich geschützte, politische Versammlung geplant und durchgeführt werden kann.
Hätte sich das Gericht auf die Seite des Innenministeriums gestellt, wäre der CSD in arge Bedrängnis geraten. So gaben die Veranstaltenden bekannt, dass sie das Strassenfest, das in diesen Tagen stattfindet, nicht wie geplant hätten durchführen können. Als Höhepunkt des Strassenfest, findet am Samstag noch die CSD-Demonstration durch die Innenstadt von Dresden statt.
Entsprechend erfreut zeigt man sich beim CSD Dresden und auch bei Gegenrechtsschutz, welche den Verein unter anderem mit juristischer Beratung unterstützt hat. Es lohne sich gegen staatliche Repressionen juristisch vorzugehen und auf sein Recht zu bestehen.
Dieses Manöver des Innenministeriums ist ein weiterer Höhepunkt, mit welchem rechtskonservative und auch Kräfte von Rechtsaussen in der jüngeren Vergangenheit versucht haben, gegen die LGBTI+ Community vorzugehen und deren Rechte einzuschränken.