DEUTSCHLAND: Rasche Rehabilitierung von Opfern des Schwulenparagrafen gefordert
Der unter dem Begriff "Schwulenparagraf" bekannte Paragraf 175 existierte vom 1. Januar 1872 bis zum 11. Juni 1994 und stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Am 25. Juni 1969 wurde dieser angepasst: Er galt nur noch für Sex mit unter 21-Jährigen, homosexuelle Prostitution und Ausnutzung eines Dienst-, Arbeits- oder Unterordnungsverhältnisses. Bis zur kompletten Streichung im Jahr 1994 gab es jedoch zwischen 1959 und 1969 mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren und 50.000 Verurteilungen auf Grundlage des Paragrafen.
Seit Jahren wird darüber diskutiert, dass eine Entschädigung für die Justizopfer umgesetzt werden muss. Nun haben die Grünen genug von Worten und schreiten zur Tat. Abgeordnete Katja Keul und Volker Beck haben einen Gesetzesentwurf an Politiker aller Fraktionen verschickt, die mit dem Thema befasst sind: "Das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates.“ Und: „Der fortbestehende Skandal, dass in Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, weil sie schwul sind, muss ein Ende haben. Angesichts des Alters der Betroffenen und der inzwischen sehr langen Debatte sollten aber bis zum Ende der Sommerpause die Weichen zu einer schnellen Entscheidung des Bundestages gestellt werden."