DEUTSCHLAND: Verfassungsgericht unterstützt Intersexuelle

DEUTSCHLAND: Verfassungsgericht unterstützt Intersexuelle
Wer sich in offiziellen Formularen weder als männlich, noch als weiblich eintragen lassen will oder kann, der hat nun vom deutschen Bundesverfassungsgericht Recht erhalten. Bis Ende Dezember 2018 muss nun der Bundestag ein entsprechendes Gesetz für Intersexuelle ausarbeiten und einführen.

Den Fall ins Rollen gebracht hat Kläger*in Vanja, welche in einer Kleinstadt in der Nähe von Hannover im Sommer 2013 einen Antrag beim Standesamt Gehrden einreichte, womit sie erreichen wollte, dass ihr Geschlecht offiziell von weiblich auf inter/divers geändert wird. Da es dazu keine Rechtsvorschriften gab, lehnte das Amt ihren Antrag aber ab. Darauf zog Vanja vor Gericht und bekam von keiner der Instanzen Recht, weder vom Amtsgericht Hannover, noch vom Oberlandesgericht Celle, noch vom Bundesgerichtshof. Erst jetzt, vor dem Verfassungsgericht, erhielt die intersexuelle Person endlich mit ihrer Verfassungsbeschwerde Recht.

Die Entscheidung des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts fiel denn mit 7 zu 1 Stimme auch sehr deutlich aus. So heisst es in der Urteilsbegründung, dass die geschlechtliche Identität durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt sei. So würden intersexuelle Personen in ihrem Grundrecht verletzt, wenn sie vom Personenstandsrecht gezwungen werden, sich mit ihrem Geschlecht zu registrieren, es die Möglichkeit aber nicht gibt, sich weder als männlich noch als weiblich zu bezeichnen.

Damit haben Richter nun den Bundestag damit beauftragt bis zum 31. Dezember 2018 eine Änderung im Personenstandsrecht auszuarbeiten, welche auch den Bedürfnissen der Intersexuellen entspricht. So schlagen die Richter zwei Möglichkeiten vor: Entweder werde ganz darauf verzichtet, das Geschlecht zu erfassen, oder aber man bietet neben männlich und weiblich noch eine dritte Bezeichnung an.

Sobald diese gesetzliche Grundlage besteht, hat sich das Oberlandesgericht in Celle wieder mit dem Fall von Vanja zu befassen.