DEUTSCHLAND: Weiterer Schritt für die Ehe für alle geschafft
Da wohl nur Bayern dagegen gestimmen hätte, wurde am Freitag nicht mal eine Abstimmung beantrag, stattdessen winkte der Bundesrat die Vorlage zur Gleichstellung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare durch. Und dies nach einer nur einstündigen Debatte. Damit fehlt nun nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier - was wohl reine Formsache sein dürfte.
Nach wie vor stellt sich allerdings die Frage der Verfassungsmässigkeit der Vorlage: Es besteht grundsätzlich nach wie vor die Möglichkeit, dass die Ehe für alle doch noch in Karlsruhe vor dem Verfassungsgericht landet. Dort könnten die Richter urteilen, dass eine Änderung im Grundgesetz nötig ist, was mit sich bringen würde, dass im Bundestag bei einer erneuten Abstimmung eine Zweidrittelsmehrheit nötig wäre. Diese besteht aktuell wohl nicht. Die Hürde, dass die Vorlage vor Gericht kommt, ist jedoch eher hoch: So müsste beispielsweise eine Bundestagsfraktion einen Antrag dazu stellen. Dies könnte allenfalls die Union machen, welche sich parteipolitisch gegen die Vorlage stellte. Doch ob sie es riskieren will, gegen einen überdeutlichen Volkswillen vorzugehen, ist fraglich - zumindest wird sie dies nicht vor der anstehenden Bundestagswahl tun.
Zahlreiche führende Politiker im Land sind jedoch der Meinung, dass die Verfassungsmässigkeit der Vorlage gegeben ist. Der Staat müsse den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen und Gesetzesänderungen entsprechend vorantreiben. Ein ehemaliger Richter des Verfassungsgerichts wiederum sieht es aber anders und erklärte in einem Interview, dass die Ehe für alle eine Änderung im Grundgesetz brauche...