ESTLAND: Konservative blockieren das Partnerschaftsgesetz

ESTLAND: Konservative blockieren das Partnerschaftsgesetz
Das Partnerschaftsgesetz in Estland steht auf der Kippe. Obwohl das Parlament das Gesetz bereits durchgewunken hat, sind nun neue politische Kräfte am Ruder, und diese stellen sich gegen die Umsetzung. Vielleicht müssen nun schon bald die Gerichte entscheiden, ob die neue Blockadehaltung staatsrechtlich überhaupt legal ist…

Obwohl das frühere Parlament einem Partnerschaftsgesetz zugestimmt hat und die Umsetzungen bereits begonnen haben, so steht derzeit in den Sternen, ob das Gesetz auch tatsächlich wie vorgesehen am 1. Januar 2016 in Kraft treten kann. Der Grund: In der Zwischenzeit sind in Estland die Konservativen an die Macht gekommen und sie setzten derzeit alles daran um das Gesetz zu blockieren.

Die Regierung hätte den Auftrag zur Umsetzung des Partnerschaftsgesetzes an den Rechtsausschuss des Parlaments senden sollen, damit sich dieser damit befassen kann. Doch innerhalb des Kabinetts war man sich nicht einig, und so wollte man diesen Auftrag noch nicht weiterleiten.

Der Premierminister Taavi Rõivas erklärte dazu, dass man ehrlich sein müsse, denn bei diesem Anliegen würden drei Koalitionspartner ganz verschiedene politischen Ansichten haben. Zwei, die Sozialdemokraten und die Reformpartei, seien der Meinung, dass das Gesetz so, wie es im vergangenen Jahr angenommen wurde, weitergereicht werden müsse, um rechtliche Unsicherheiten im politischen Prozess zu vermeiden. Die Parteien Pro Patria und Res Publica wiederum stemmen sich mit Vehemenz gegen dieses Gesetz.

Damit geht der Ball nun offenbar wieder zurück ans Parlament: Die Abgeordneten müssen nun nochmals darüber entscheiden, um die Umsetzung dieses Gesetzes weiterverfolgt werden soll oder nicht. Sollte es keine Mehrheit mehr geben, dann werden wohl die Gerichte zugeschalten, welche entscheiden müssen, ob dies staatsrechtlich überhaupt möglich ist, dass man die Umsetzung eines Gesetzes blockieren kann, welches vom Parlament bereits angenommen wurde.

Das Partnerschaftsgesetz gibt Paaren, welche zusammenleben, gewisse Rechte, wobei es keine Rolle spielt, welches Geschlecht die jeweiligen Partner haben. Es wurde vor etwas mehr als einem Jahr äusserst knapp mit 40 zu 38 Stimmen angenommen. Für die neue Abstimmung, welche die Umsetzung des Gesetzes bestimmt, müssten 51 von 101 Abgeordneten zustimmen.