EU: Gericht stärkt die Rechte von Regenbogenfamilien
Beim konkreten Fall, der nun vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg behandelt wurde, ging es um ein lesbisches Ehepaar, welches sein gemeinsames Kind auch von Bulgarien anerkannt haben wollte. Die beiden Mütter, eine Britin und eine Bulgarin, leben in Spanien wo auch ihre Tochter zur Welt gekommen ist. Da Spanien Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren anerkennt, sind auch beide Frauen als Mütter des Kindes eingetragen. Bulgarien verweigerte es jedoch, beide Mütter anzuerkennen, und stellte entsprechend auch keine Geburtsurkunde für das Kind aus. Die beiden Frauen zogen deshalb vor Gericht.
Durch die Weigerung Bulgariens eine Geburtsurkunde für das Kind auszustellen, erhielt es auch weder eine Identitätskarte noch einen Reisepass. Das Verwaltungsgericht in Sofia hat ebenfalls kein Urteil diesbezüglich gefällt, sondern rief den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an, um den Fall zu klären.
Die dortigen Richter entschieden nun, dass Bulgarien dem Mädchen eine Identitätskarte und einen Reisepass ausstellen muss, da die spanische Geburtsurkunde anerkannt werden müsse. Dies bedeutet, dass Regenbogenfamilien, welche von einem EU-Staat anerkannt sind, automatisch auch von allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen. Damit stärken die Richter in Luxemburg die Rechte von Regenfamilien, da sie sich nun, wie von der EU vorgesehen, frei innerhalb der Europäischen Union bewegen können.