FRANKREICH: Künstliche Befruchtung für lesbische Paare befürwortet
Dass das Gesetz, welches die Regierung von Emmanuel Macron vorgelegt hat, nicht unumstritten war, zeigte schon alleine die Tatsache, dass für den 32 Artikel umfassenden Entwurf insgesamt mehr als 4600 Änderungsanträge eingegangen sind. Diese hatten jedoch in der Mehrheit kaum Chancen und so stimmten die Abgeordneten der Nationalversammlung nach einer Monsterdebatte von über 80 Stunden verteilt über zahlreiche Tage mehrheitlich über jenes Gesetz ab, welches die Regierung vorgelegt hat.
Trotz dem starken Gegenwind, in Paris gingen wegen dem Gesetz Tausende auf die Strasse, fiel die Abstimmung doch überraschend deutlich aus. So sprachen sich 359 für den Gesetzesentwurf aus, 114 dagegen und 72 enthielten sich der Stimme. Somit soll das Gesetz dahingehend gelockert werden, dass fortan etwa auch lesbische Paare und alleinstehende Frauen den Zugang zur künstlichen Befruchtung mittels Samenspende erhalten.
Weiter wird es Frauen-Paaren vereinfacht, dass sie sich gemeinsam als Mütter eintragen können. Sie können dies künftig bei einem Notar machen. Ebenfalls erlaubt wird es den Frauen, dass sie Eizellen einfrieren, um sie später wieder einsetzen zu lassen. Die Regierung wollte, dass eine Samenspende auch noch nach dem Tod eines Spenders erlaubt wird, doch dies ging der Nationalversammlung zu weit. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Nun geht der Gesetzesentwurf weiter in den Senat. Sollte er auch dort passieren, kommt der Entwurf wohl im kommenden Frühling noch einmal in die Nationalversammlung zu einer zweiten Lesung.