FRANKREICH: Parlament schützt LGBT-Asylsuchende
50 Abgeordnete von Emmanuel Macrons Partei La République En Marche hat sich hinter einen Gesetzesentwurf gestellt, welcher LGBT-Asylsuchende besonders schützen soll. Die Nationalversammlung, das Unterhaus in Frankreich, hat nun die Anpassung praktisch einstimmig gutgeheissen, so dass sie nun an den Senat weitergereicht werden kann.
Mit dem Gesetzesentwurf wird festgehalten, dass jene Staaten, welche Homosexualität bestrafen, für LGBT-Asylsuchende nicht mehr als sichere Herkunftsländer gelten, und dass sie damit nicht mehr so leicht in diese Länder abgeschoben werden können. Nach geltendem Recht konnten diese Asylsuchenden in einem Schnellverfahren zurückgeschickt werden, sogar wenn sie in Berufung gingen. So sollen neu etwa Länder wie Indien, Ghana und der Senegal von der Liste der sicheren Herkunftsländer gestrichen werden.
Wenn dieser Gesetzesentwurf, welcher von Elise Fajgeles und Matthieu Orphelin eingereicht wurde, beides Angeordnete von La République En Marche, nun auch noch vom Senat angenommen wird, erhalten LGBT-Asylsuchende aus Ländern, in welchen gleichgeschlechtliche Beziehungen strafbar sind, neu die Möglichkeit in Berufung zu gehen. Damit können sie ihren Fall vom Aslygericht beurteilen lassen. Während diesem Prozess könnten sie dann auch nicht abgeschoben werden.
LGBT-Organisationen begrüssten die Entscheidung, machten aber gleichzeitig darauf aufmerksam, dass es auch Länder gibt, welche Homosexualität zwar per Gesetz nicht verbieten, welche jedoch trotzdem alles andere als ein sicheres Herkunftsland für LGBTs sind.