GRIECHENLAND: Justizministerium stellt Partnerschaftsgesetz vor
Bislang haben gleichgeschlechtliche Paare in Griechenland keinerlei Möglichkeiten, ihre Partnerschaft rechtlich abzusichern. Im Gegensatz dazu, steht dies aber heterosexuellen Paaren offen, denn Griechenland kennt für sie neben der Ehe auch ein Gesetz für Konkubinatspaare. Da schwullesbische Paare auch von diesem explizit ausgeschlossen sind, wurde das Land im Jahr 2013 vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerügt. Die Richter empfanden es als diskriminierend, dass Griechenland die gleichgeschlechtlichen Paare von diesem Gesetz ausschliessen.
Das Justizministerium hat nun endlich reagiert und einen Entwurf für ein Partnerschaftsgesetz vorgestellt. Demnach würden gleichgeschlechtliche Paare in den Genuss der selben Rechte kommen wie verheiratete, heterosexuelle Paare – ausgenommen ist jedoch das Adoptionsrecht. Aus dem Ministerium kam allerdings das Versprechen, dass das Thema der Adoption zu einem späteren Zeitpunkt nochmals diskutiert werde. Justizminister Nikos Paraskevopoulos erklärte zudem, dass sowohl die Grundrechte, wie auch das Thema Erben, die Steuern und das Arbeitsrecht durch das Partnerschaftsgesetz abgedeckt wären.
Neben dem Partnerschaftsgesetz hat das Justizministerium auch einen neuen nationalen Rat ins Leben gerufen, welcher sich gegen Rassismus und Intoleranz einsetzt.