HONG KONG: Historisches Gerichtsurteil für LGBT-Paare
Dieses Urteil könnte den Weg für viele andere, gleichgeschlechtliche Paare in Hong Kong ebnen. Eine Frau zog im Jahr 2011 mit ihrer Lebenspartnerin, welche in der Stadt arbeitet, nach Hong Kong. Ihr wurde aber das Visum durch das Immigrationsamt mit der Begründung abgelehnt, dass gleichgeschlechtliche Ehen in Hong Kong nicht anerkannt werden. Die Frau wollte aber diesen Entscheid nicht akzeptieren und zog vor Gericht.
Das Berufungsgericht hat nun sein historisches Urteil bekannt geben, und dem Immigrationsamt 28 Tage geben, um den Fall abzuschliessen. Damit erhält erstmals ein Partner eines gleichgeschlechtlichen Paares eine Visum zugesprochen, das normalerweise nur verheirateten Paaren zugestanden wird.
In ihrer 68-seitigen Urteilsbegründung erklärt das Gericht seine einstimmig gefällte Entscheidung. Demnach erklärten alle drei Berufungsrichter, dass es das Immigrationsamt nicht geschafft hat, auf rationale Weise ihre Entscheidung anhand des geltenden Visumprogramm zu begründen. Wie ein Richter weiter erklärt, sei es dem Vorsteher des Amtes nicht gelungen, die Diskriminierung zu rechtfertigen, welche die Frau aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erlebt habe. Damit könnte dieses Urteil nun den Weg für weitere gleichgeschlechtliche Paare ebnen, welche in einer ähnlichen Situation stecken.
Das Urteil und der Prozess des lesbischen Paares wurde unter anderem auch von der Credit Suisse und von Goldman Sachs unterstützt.