INDIEN: Indische Kirchen fordern eine Entkriminalisierung von Homosexualität

INDIEN: Indische Kirchen fordern eine Entkriminalisierung von Homosexualität
Homosexualität ist in Indien eigentlich legal, doch der gleichgeschlechtliche Sex kann mit Gefängnis bestraft werden. Doch nun soll auch dieses Verbot fallen, dies fordert nun zumindest der Nationale Rat der indischen Kirchen, welcher rund 14 Millionen Gläubige vertritt.

Das Oberste Gericht Indiens hat erfreulicherweise angekündigt, dass man sich doch noch einmal mit der Section 377 des Strafgesetzes beschäftigen werde, welche gleichgeschlechtlichen Sex unter Strafe stellt. Damit wäre es möglich, dass Homosexualität in Indien nach langem hin und her doch schon bald vollständig entkriminalisiert werden könnte. Im Zuge dieser Ankündigung hat nun der Nationale Rat der indischen Kirchen (NCCI), dem insgesamt 14 Millionen Gläubige angehören, in einem offenen Brief erklärt, dass man sich ebenfalls für die Entkriminalisierung von Homosexualität stark mache. Homosexualität und Homoerotik werde in Indien seit Menschengedenken praktiziert, heisst es im Schreiben, und im antiken Indien seien gleichgeschlechtliche Aktivitäten nie verurteilt oder kriminalisiert worden. Erst die britischen Kolonialherren haben Homophobie basierend auf ihren viktorianischen Werten nach Indien gebracht.

Die indischen Kirchen sollen verantwortungsvoll in Betracht ziehen, dass das Oberste Gericht Indiens die Section 377 im Zusammenhang mit der Verfassung betrachte, welche das Recht auf Privatsphäre schützt. Als nonkonformistische Christen, als welche sie ständig Ungerechtigkeiten in Frage stellten und die öffentliche Moral nicht miteinbezogen, sei es nun auch an ihnen jene Gesetze abzulehnen, welche Menschen dämonisieren, kriminalisieren und ausschliessen, und sie müssten daran arbeiten, dass es eine inklusivere und liebendere Gemeinschaft werde.

Weiter kritisiert die NCCI in ihrem offenen Brief auch die Section 377. Dieser Gesetzesabschnitt gebe dem Staat nämlich die Macht, in die intimste Sphäre des Menschen einzugreifen, sie zu regulieren und einzunehmen. Der unterdrückende Gesetzestext mache den Menschen und seine Sexualität zu etwas, dass von den Gesetzeshütern und dem Justizsystems des Staates eingenommen und missbraucht werden könne, so der Kirchenrat weiter. Damit greift die NCCI ein tatsächliches Problem auf: Im Alltag der LGBT-Community zeigt es sich immer wieder, dass die Section 377 immer wieder auch dazu verwendet wird, um Schwule, Lesben und Transgender einzuschüchtern.