ITALIEN: Doch nicht zwei Mütter für ein Baby?
Zwei Frauen gelang im vergangenen Jahr eine wahre Sensation: Die Italienerin und die Spanierin, einst zusammen verheiratet, dann aber geschieden, erstritten sich vor Gericht das Recht, dass sie von Italien beide als Mütter für ihr gemeinsames Kind anerkannt werden. So wie es eben auch in Spanien war, wo sie beide als Mütter eingetragen sind. Dies war eine wahre Sensation, denn sie nutzten quasi eine Gesetzeslücke. Nicht einverstanden mit diesem Gerichtsurteil war die Staatsanwaltschaft, und aus diesem Grund kündigte Staatsanwalt Marcello Maddalena nun Berufung vor einem Gericht in Turin an. Seiner Meinung nach verletze dieses Urteil die Grundrechte, denn der Nachwuchs müsse zwingend Eltern mit verschiedenen Geschlechtern, also Mutter und Vater, haben. Dies sei auch im Interesse der Öffentlichkeit, erklärte er weiter.
Der Fall um das Kind und die beiden Mütter ist kompliziert und zeigt auch die Grenzen des Rechtssystems auf. Die beiden Frauen haben in Spanien, wo die gleichgestellte Ehe für gleichgeschlechtliche Paare möglich ist, geheiratet. Mittels künstlicher Befruchtung erfüllten sie sich im Jahr 2011 schliesslich ihren Kinderwunsch. Später liessen sich die beiden Frauen wieder scheiden, wobei selbstverständlich beide weiterhin als Mütter des Kindes eingetragen blieben. Die Beiden entschieden sich, dass die Italienerin das Kind mit nach Italien nimmt, doch dort wurde sie nicht als Mutter anerkannt, worauf sie vor Gericht zog und dort Recht bekam. Beide wurden als Mütter anerkannt. Doch dies könnte sich nun jedoch durch eine erneute Beurteilung im Berufungsprozess wieder ändern…