ITALIEN: Europäisches Gericht fordert Partnerschaftsgesetz für Italien
Italien ist das letzte der grossen Länder in Westeuropa, welches noch immer keine gesetzliche Grundlage hat, um schwullesbische Paare zu schützen – etwa in Form eines Partnerschaftsgesetzes oder mit der Öffnung der Ehe. Aus diesem Grund hat sich das Land nun eine Rüge vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingefangen. Italien wurde zudem dazu verurteilt, jedem der drei gleichgeschlechtlichen Paare, welche die Klage bis vor das Europäische Gericht weitergezogen haben, 5000 Euro als Genugtuung zu zahlen.
Das aus sieben Richtern bestehende Gericht erklärte zudem in der Urteilsbegründung, dass Italien dringend einen gesetzlichen Schutz für schwullesbische Paare einführen müsse. Wie es im veröffentlichten Statement heisst, findet das Gericht, dass der derzeitige, gesetzliche Schutz für gleichgeschlechtliche Paare die wichtigsten Bedürfnisse, welche Paare in einer festen, stabilen Beziehung haben, nicht abdecke, und dass die vorhandenen Gesetze auch unglaubwürdig seien.
Am vergangenen Wochenende hat Premierminister Matteo Renzi erneut bekräftigt, dass seine Regierung noch vor Ende 2015 einen entsprechenden Entwurf für ein Partnerschaftsgesetz vorstellen werde. Darauf beendete auch Ivan Scalfarotto, Mitglied der Abgeordnetenkammer im italienischen Parlament und Vizeparteivorsitzender der Partito Democratico, seinen Hungerstreik. Der LGBT-Aktivist startete diesen um zusätzlichen Druck auf die Regierung auszuüben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf, welcher bereits früher ins Parlament eingebracht wurde, ist durch Tausende von Vorstössen blockiert worden. Ob es nun endlich gelingen wird, bleibt ungewiss...