ITALIEN: Gericht anerkennt Stiefkindadoption

ITALIEN: Gericht anerkennt Stiefkindadoption
Die Justiz ist in Italien der Politik voraus: In der vergangenen Woche sprach sich der Senat für ein Partnerschaftsgesetz aus, jedoch ohne dem Recht auf Adoption, doch nun gingen Richter einen Schritt weiter und ermöglichten einem lesbischen Paar die Stiefkindadoption.

Ein Gericht in Rom hat zwei Berufungen von LGBT-Organisationen gut geheissen, welche im Namen eines lesbischen Paares für die Stiefkindadoption gekämpft haben. Damit werden nun beide Frauen als Mütter anerkannt, also auch jene, welche biologisch gesehen keine Verbindung zu den Kindern hat. Wie die Richter erklärten, basiere das Urteil auf dem Recht, welches Adoptionen in speziellen Fällen ermögliche. Damit würden die beiden Mädchen nun zwei Mütter und den gleichen Doppel-Nachnamen haben, sie würden jedoch nicht als Schwestern anerkannt. Das Urteil ist das erste, seit der Senat in der vergangenen Woche dem Partnerschaftsgesetz zugestimmt hat. In diesem wurde das Recht auf Adoption und Stiefkindadoption jedoch quasi in letzter Minute gestrichen.

Francesca Quarato von Rete Lenford, einer der klagenden LGBT-Organisationen, erklärte, dass das Gesetz den Kindern weniger Garantien gebe, wenn man es mit voll anerkannten Kindern vergleiche. Doch trotzdem, auch wenn die beiden Mädchen nun nicht dieselbe rechtliche Absicherung wie Kinder von heterosexuellen Paaren haben, so haben die Beiden nun doch mehr als sie vorher hatten. Nach diesem Urteil hat nun jedes der Mädchen einen biologischen Elternteil und einen „gesellschaftlichen“ Elternteil, beide mit der vollen und gleichgestellten, elterlichen Verantwortung, erklärt Quarato weiter. Die Richter hätten dabei im Interesse der Kinder entschieden, damit auch die Beziehung zu ihrer „gesellschaftlichen“ Mutter anerkannt und geschützt werde.

Erst in der vergangenen Woche hat sich Italiens Oberstes Gericht zudem bei einem anderen Adoptionsfall für nicht zuständig erklärt. Dabei ging es um zwei Mütter aus den USA. Die Richter erklärten, dass vorgängige Instanzen das Recht falsch ausgelegt haben. Bei einem anderen Fall, bei dem eine Italienerin und eine Spanierin involviert waren, entschied sich das Gericht zudem gegen die Stiefkindadoption, obwohl beide Frauen in ihrer ursprünglichen Heimat Spanien offiziell als Mütter eingetragen waren.