ITALIEN: Im Ausland geschlossene Ehe muss auch in Italien gelten
Giuseppina La Delfa ist sowohl Französin, wie auch Italienerin, und Raphaelle Hoedts ist Französin: Seit 35 Jahren sind die beiden Frauen ein Paar und seit 27 Jahren leben sie in Italien. Geheiratet haben sie schliesslich im Jahr 2013 in Frankreich, als dort die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde. Darauf haben sie einen Antrag bei der Stadtverwaltung in ihrer Wohngemeinde in Italien gestellt, dass ihre legal geschlossene Ehe auch dort anerkannt wird, doch die Behörden lehnten ab. Als Begründung wurde angegeben, dass Italien die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht anerkenne. Darauf reichten sie Klage ein.
Bereits in erster Instanz vor dem Kammergericht in Neapel erzielten La Delfa und Hoedts einen Sieg über die Stadtverwaltung. Da sich diese aber weiter weigerten, die Ehe anzuerkennen und das Urteil weiter zogen, ging das Verfahren in eine weitere Runde. Doch nun wurde das Urteil auch von der letzten Instanz, vom Obersten Berufungsgerichts des Landes, bestätigt. Damit müssen die Behörden nun die Ehe offiziell anerkennen und sie wurden auch noch dazu verdonnert, die Gerichtskosten zu tragen. Dies ist ein wegweisendes Urteil, denn fortan müssen sämtliche Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren, welche im Ausland geschlossen wurden, von den Stadtverwaltungen anerkannt werden.
Die Richter des Kassationsgerichts, wie das Oberste Berufungsgericht auch genannt wird, begründeten ihr Urteil damit, dass innerhalb der Europäischen Union die Niederlassungsfreiheit gelte, zudem gebe es einen Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung. Italien dürfe daher seinen Einwohnern keine Rechte absprechen, welche sie in einem anderen Land der EU erhalten haben. La Delfa erklärte in einer Stellungnahme, dass sie nun hoffen mitgeholfen zu haben, ihren italienischen Freunden den Weg zur vollständigen Gleichstellung zu erleichtern.
Ihr Kampf für die Gleichbehandlung ist allerdings mit dem jüngsten Urteil noch nicht zu Ende. Als nächstes wollen die beiden Frauen ihr Recht auf Stiefkindadoption durchbringen, da sie beide je ein Kind haben. Ein Gericht hat ihnen dafür schon Recht zugesprochen, doch das Urteil ist noch nicht letztinstanzlich und kann noch angefochten werden.