ITALIEN: Italien zeigt sich sehr fortschrittlich in Sachen Trans-Rechte

ITALIEN: Italien zeigt sich sehr fortschrittlich in Sachen Trans-Rechte
Als erst fünftes Land der Welt ermöglicht Italien Transmenschen eine Änderung ihres Geschlechts ohne dass sie tatsächlich eine medizinische Geschlechtsanpassung vollziehen müssen. Dies geht aus einem als historisch zu bezeichnenden Urteil des Obersten Gerichts Italiens hervor.

Nach Argentinien, Dänemark, Malta und Irland wird Italien das erst fünfte Land weltweit, welches den Transmenschen das Recht zuspricht, ihr Geschlecht selbst zu bestimmen. Dabei müssen sie sich weder medizinisch, noch operativ behandeln lassen und auch keine genitale Geschlechtsumwandlung vollziehen. Dies hat das Oberste Gericht in Italien geurteilt und damit ein früheres Gerichtsurteil revidiert.

Zum Urteil ist es gekommen, nachdem eine Transfrau geklagt hat. Die damals 45-Jährige erhielt im Jahr 1999 die rechtliche Erlaubnis um eine Geschlechtsumwandlung zu vollziehen. Da sie aber bereits seit 25 Jahren als Frau lebte und die volle gesellschaftliche Akzeptanz genoss, entschied sie sich schliesslich gegen eine operative Geschlechtsumwandlung, da die für sie nicht mehr nötig war um sich als Frau zu identifizieren. Nachdem ein Gericht in Piacenza, sowie ein Berufungsgericht in Bologna ihren Antrag ablehnten, gelangte sie nun an das Oberste Gericht Italien. Dieses urteilte nun zu ihren Gunsten und erklärte, dass dieses Selbstbestimmungsrecht unantastbar sei.

Der Wunsch den Körper und den Geist anzugleichen, auch ohne einen operativen Eingriff, ist das Resultat einer persönlichen Findung zur eigenen Geschlechteridentität, welche von einer ganzen Reihe von medizinischen und psychologischen Behandlungen unterstützt werde, welche von Person zu Person variieren und den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden, schreiben die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Der so genannte Moment der Wahrheit sei denn auch zu tiefst beeinflusst vom persönlichen Charakter. Als Endresultat dieses Prozess steht die Selbstbestimmung, welche auch bei einem Wechsel des Geschlechts gelte. Weiter erklärte das Gericht, dass die Thematik äussert komplex sei, und schliesslich auch das Rechtssystem an seine Grenzen komme, doch das Recht darauf, sich selber so ausdrücken zu dürfen, wie man möchte, und seine individuelle Persönlichkeit zu zeigen, sei ein ganz wichtiges und zentrales Anliegen.

Nun bleibt nur noch zu hoffen, dass Italien auch endlich in Bezug auf ein Partnerschaftsgesetz oder Marriage Equality in die Gänge kommt...