ITALIEN: Verwaltungsgericht gegen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

ITALIEN: Verwaltungsgericht gegen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren, welche im Ausland legal geschlossen wurden, werden in Italien künftig nicht mehr akzeptiert. Ganz zur Erleichterung von Innenminister Angelino Alfano schob das Oberste Verwaltungsgericht dieser Praxis einen Riegel…

Es war im vergangenen Jahr, als unter anderem der Bürgermeister von Rom, Ignazio Marino, eine rechtliche Grauzone betrat indem er die Ehen von schwullesbischen Paaren, welche im Ausland legal geschlossen wurden, akzeptierte und sie zivil im Standesamt anerkannte. Seine Argumentation: Im italienischen Gesetz stehe geschrieben, dass Ehen, welche im Ausland geschlossen wurden, auch in Italien ihre Gültigkeit haben. Und er meinte weiter, dass nichts darin stehe, dass gleichgeschlechtliche Paare von dieser Regelung ausgenommen sind.

Mit diesem Vorgehen eckte Marino aber auch an: Besonders der italienische Innenminister Angelino Alfano, Vorsitzender des kleinen Mitte-Rechts-Regierungspartners NCD, tobte und verurteilte die Übernahme dieser Ehen als nicht rechtmässig und illegal. Die Ehe zwischen zwei Menschen des gleichen Geschlechts sei nach italienischem Recht nicht vorgesehen und aus diesem Grund seien die Anerkennungen durch gewisse Bürgermeister illegal gewesen und sie hätten damit ihre Kompetenzen überschritten. Der nun erfolgte Gerichtsentscheid begrüsste Alfano daher sehr. Er habe damals eine grosse Kontroverse ausgelöst, als er die Annullierung dieser Ehen gefordert habe, und es habe manchmal sogar aggressive Gewalt gegen seine Person gegeben, erklärte er, doch die Richter hätten seine Haltung nun vollumfänglich bestätigt.

Das Oberste Verwaltungsgericht hat damit ein Urteil eines regionalen Verwaltungsgerichts in Lazio umgestossen. Diese Richter urteilten damals, dass diese im Ausland geschlossenen, gleichgeschlechtlichen Ehen nur durch ein Gericht geschieden werden könnten. Damit deuteten sie an, dass diese Ehen quasi rechtskräftig sind.

Die italienische LGBT-Community wird langsam aber sicher ungeduldig, denn gleichgeschlechtliche Paare haben nach wie vor keine Möglichkeit, ihre Partnerschaft rechtlich anerkennen zu lassen. Das Parlament debattiert aber derzeit über ein Partnerschaftsgesetz und der Premierminister hat angekündigt, dass dieses noch vor Ende Jahr eingeführt werden soll – nicht zuletzt auch um den Druck aus der EU abzubauen.