JAPAN: Bereiten sich die Gerichte bereits auf Marriage Equality vor?
Das Supreme Court in Japan hatte sich mit einer Klage von mehreren Hetero-Paaren zu befassen, welche sich dagegen wehren wollten, dass sie sich laut dem Zivilgesetz bei einer Eheschliessung nur mit einem gemeinsamen Nachnamen eintragen lassen können. Die Mehrheit des aus 15 Richtern bestehenden Obersten Gerichts war jedoch der Meinung, dass die Grundrechte der Paare durch diese Gesetzgebung nicht verletzt würden. Dies war das erste Mal, dass die Richter ein Urteil über den Artikel 24 fällten, welcher die Ehe in der japanischen Verfassung definiert.
Sota Kimura, Professor der Tokyo Metropolitan University, spricht nun bei diesem Urteil von einem wahren Richtungswechsel, denn die Wortwahl, welche die Richter diesmal gebraucht haben, ist auch ein Schritt hin zu Marriage Equality. So sei die genaue Übersetzung des Artikels 24 umstritten, denn einige seien der Meinung, dass die Ehe darin nur als Institution für gemischt-geschlechtliche Paare gilt. Wie Kimura nun jedoch erklärt, hätten die Richter diesmal das Wort „ryōsei“ benutzt, welches auch für „zwei Parteien“ steht. Dadurch, dass die Richter in Ihrem Urteil die Ehe nicht auf Mann und Frau beschränkt haben, könnte dies die Türe für Marriage Equality öffnen.
Wenn nun also ein gleichgeschlechtliches Paar gegen die Regierung klagen würde, um ihre Ehe anerkannt zubekommen, dann könnte genau dieses Urteil als Präzedenzfall hinzugezogen werden, zeigte sich Kimura überzeugt. Bis dahin ist es jedoch noch ein weiter Weg. Der japanische Premierminister Shinzo Abe findet derzeit aber noch, dass die Verfassung überarbeitet werden müsste, damit gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Ehe bekommen.