JAPAN: Hunderte LGBTs planen Menschenrechtsklage
Vom Gerichtsurteil in den USA und der Volksabstimmung in Irland möchte auch die japanische LGBT-Community profitieren um zu mehr Rechten zu kommen. Aus diesem Grund haben 455 Schwule, Lesben und Transgender eine Petition unterschrieben und damit eine Menschenrechtsanfrage bei der grössten Anwaltskammer Japans eingereicht. Damit wollen sie erreichen, dass die Regierung ihren Standpunkt anerkennt, dass ein Verbot der Ehe für schwullesbische Paare die japanische Verfassung verletzt, denn nach dieser sollten alle Japaner und Japanerinnen die gleichen Rechte haben.
Japan Federation of Bar Associations, die grösste Vereinigung von Rechtsanwälten in ganz Japan, wird nun die Menschenrechtsklage überprüfen und danach entscheiden, ob man mit dem Anliegen überhaupt eine Chance hat. Ist dies gegeben, dann hat die Anwaltskammer die Möglichkeit eine Warnung an die Regierung zu schicken um eine offizielle Antwort diesbezüglich zu erhalten. Wie Toshimasa Yamashita, einer der Anwälte, erklärt, sei diese Warnung zwar rechtlich nicht bindend, doch trotzdem gewinne man damit einen grossen Einfluss. Wenn es zu einer solchen Warnung kommt, dann werde die sehr umfangreich, sorgfältig geprüft und gemäss den Standards der Anwaltskammer gehalten sein. Sie kann dann hinzugezogen werden, falls es zu einem Gerichtsprozess oder zu Parlamentsdebatten in Bezug auf Marriage Equality kommen sollte.
Die Petition, welche von den LGBTs eingereicht wurde, beinhaltet rund dreissig Punkte, in welchen schwullesbische Paare einen Nachteil gegenüber heterosexuellen Paaren haben, so etwa in Bezug auf das Erben, die Gesundheitsvorsorge oder auch bei der Vergabe von öffentlichen Wohnungen. Weiter argumentieren sie auch, dass die Definition der Ehe in der Verfassung kein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe beinhalte.
Japan kennt derzeit kein Partnerschaftsgesetz, obwohl gewisse Kommunen und Stadtteile den gleichgeschlechtlichen Paaren eine rein symbolische Eintragung ihrer Beziehung ermöglichen. Damit erhalten sie ein Minimum an gewissen Rechten, etwa in Bezug auf das Besuchsrecht im Spital.