JAPAN: Sterilisation bei Transgender bleibt Pflicht vor Geschlechtsangleichung
Die entscheidende Frage sollte nicht sein, ob jemand eine Operation hatte oder nicht, sondern vielmehr, wie jemand als Persönlichkeit leben möchte, erklärte Takakito Usui nach der Urteilsverkündung enttäuscht. Damit erklärte er, dass sein Kampf, um sein Geschlecht in den offiziellen Dokumenten ändern zu lassen, nun vorerst vorbei sei. Usui versuchte zu erreichen, dass das Gesetz 111 für ungültig erklärt wird. Dieses besagt, dass jede Transperson, welche ihr Geschlecht anpassen möchte, sich neben vielen anderen Hürden zuerst sterilisieren lassen muss, bevor der Prozess begonnen werden darf.
Die vier Richter urteilten am Donnerstag einstimmig gegen Usuis Berufungsklage. Auch, dass Transmenschen einen Körper haben müssen, von welchem gewisse Stellen den Genitalien des anderen Geschlechts ähneln müssen, wurde vom Obersten Gerichts als verfassungsmässig beurteilt.
Das Gesetz 111, so erklären die Richter, sei dazu da um Probleme in der Beziehung zwischen Ehepartnern oder Kindern vorzubeugen, und um Verwirrungen und abrupte Änderungen zu verhindern. Gleichzeitig gab es vom Gericht aber auch Worte der Unterstützung für Takakito Usui. Das Gesetz müsse regelmässig beurteilt werden, da sich die gesellschaftlichen Ansichten diesbezüglich verändern. Es sei auch nicht von der Hand zu weisen, dass die Zweifel gegenüber dem Gesetz 111 zunehmen. Wenn jemand unter seinem Geschlecht oder unter einer Störung der Geschlechtsidentität leide, dann sei dies auch ein Problem der Gesellschaft als Ganzes, welche die Diversität der Geschlechtsidentität annehmen sollte, schreiben die Richter weiter.
Obwohl Takakito Usui sein Engagement vorerst einstellt, sieht er in Teilen der Urteilsbegründung positive Anzeichen, welche man nützen kann um die Politiker dazu zu bringen, dass sie die Gesetze rund um Transmenschen abändern. Für Transgender gibt es immer noch massive Hürden, bis sie eine geschlechtsangleichende Operation vollziehen können. Ist der Prozess einmal von der Krankenversicherung angenommen, so werden bis zu 70 Prozent der Kosten übernommen.
Auch in anderen Ländern müssen sich Transmenschen sterilisieren lassen, wenn sie ihr Geschlecht ändern möchten, so etwa in Finnland. In Schweden war dies auch bis ins Jahr 2013 der Fall. Im März 2017 hat die Regierung des Landes angekündigt, allen Transmenschen, welche sich nach den damaligen Gesetzen sterilisieren lassen mussten, eine Entschädigung in der Höhe von rund 27'000 Schweizer Franken zu zahlen.