JAPAN: Weiterer Stadtbezirk von Tokyo anerkennt schwullesbische Paare
Gleichgeschlechtliche Paare haben in Japan keine Möglichkeit, sich rechtlich abzusichern, und auch eine Ehe ist nicht erlaubt, da die Verfassung vorschreibt, dass sie auf gegenseitigem Einverständnis und zwischen beiden Geschlechtern geschlossen werden muss. Die Kritik dagegen wird aber immer lauter, besonders in der Hauptstadt Tokyo.
Der Stadtbezirk Shibuya machte im vergangenen März den Anfang und erklärte, dass man auf kommunaler Ebene gleichgeschlechtliche Paare so weit wie möglich anerkennen wolle, so etwa in Bezug auf das Zusammenwohnen oder auch das Besuchsrecht in Spitälern. Paare können sich demnach in einer Datenbank registrieren lassen. Dies hat jedoch rein symbolischen Charakter und es wird auch kein Zertifikat ausgestellt. Spitäler und andere Institutionen können diese Datenbank jedoch einsehen und können damit den gleichgeschlechtlichen Paaren gewisse Rechte zusprechen.
Nach Shibuya hat nun auch Setagaya angekündigt, schwullesbische Paare anzuerkennen. Im zweitmeist bevölkerten Stadtbezirk von Tokyo mit etwas über 837‘000 Einwohner sollen die Registrierungen ab Oktober möglich sein. Wie es weiter heisst, müssen die Paare mindestens 20 Jahre alt sein und einer der Beiden muss in Setagaya wohnhaft sein oder zumindest belegen können, dass er in absehbarer Zeit in diesen Stadtbezirk umzieht. Obwohl diese Eintragung auch hier nicht rechtlich bindend ist, wolle man helfen, die Nachteile, mit welchen gleichgeschlechtliche Paare im Alltag konfrontiert sind, zu eliminieren.
Auch andere Stadtteile, sowie auch Tokyos Nachbarstadt Yokohama haben bereits angekündigt, ebenfalls solche Möglichkeiten für schwullesbische Paare zu prüfen.