KOLUMBIEN: Adoptionsverbot per Gerichtsurteil aufgehoben

KOLUMBIEN: Adoptionsverbot per Gerichtsurteil aufgehoben
Bislang war in Kolumbien nur die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Das Verfassungsgericht hat nun aber geurteilt, dass das Adoptionsverbot nun ganz aufgehoben werden muss.

Das letzte Wort ist zwar wohl noch nicht gesprochen, doch es war bereits ein überdeutliches Signal der Richter des Verfassungsgericht in der kolumbianischen Hauptstadt Bogota. Nach einer mehrstündigen Debatte sprachen sich schliesslich sechs Richter dafür aus, das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufzuheben, während nur zwei dagegen waren. Mit diesem historischen Urteil wiesen die Verfassungsrichter die Adoptionsagenturen an, die Diskriminierungen gegen Schwule und Lesben aufzuheben.

Neuerdings können damit nun gleichgeschlechtliche Paare genauso wie heterosexuelle Paare Kinder adoptieren, so lange die übrigen gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden. Die Richter erklärten, dass das Verbot das Recht des Kindes auf eine Familie schmälern würde. Die sexuelle Orientierung oder das Geschlecht sagen nichts über einen Mangel an Moral oder über die psychische oder physische Tauglichkeit einer Person in Bezug auf die Adoption aus, heisst es in der Urteilsbegründung weiter.

Bislang stand gleichgeschlechtlichen Paaren in Kolumbien nur die Stiefkindadoption offen und sie können ihre Partnerschaft eintragen lassen. Das jüngste Urteil ist jedoch noch nicht in der letzten Instanz gefällt worden, und so haben die Gegner bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden.