LIBANON: Hoher Militär beurteilt Homosexualität als nicht strafbar
Es ist ein äusserst erfreuliches Urteil, und erstmals in der Geschichte des Libanons, dass ein Richter innerhalb des Militärs gleichgeschlechtliche Aktivitäten nicht als illegal beurteilt. Bei Zivilprozessen ist das schon länger die Regel. Peter Germanos erklärte in seiner Urteilsbegründung nun, dass homosexuelle Aktivitäten, von ihm als Sodomie bezeichnet, nicht bestraft sein können. Er stellte deshalb auch keinen Strafbefehl aufgrund des Artikels 534 des Strafrechts aus, nach welchem widernatürliche Aktivitäten mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden können. Das Gesetz sage nämlich nicht, so Germanos, was genau unter widernatürlichen Beziehungen zu verstehen sei. Im entsprechenden Gesetzesartikel werde zudem auch nicht zwischen Mann und Frau unterschieden.
Von der aktuellen Anklage vor dem Militärgericht waren vier Soldaten betroffen, welche aufgrund von gleichgeschlechtlichen Aktivitäten von ihren Posten entlassen wurden. Verschiedene Quellen gehen nun davon aus, dass das Militär das Urteil von Germanos nicht akzeptieren und dazu in Berufung gehen wird. Doch auch dort dürften die Chancen für die vier Soldaten nicht schlecht stehen. Erst 2017 hat ein Berufungsgericht den Freispruch von neun Männern bestätigt, welche ebenfalls wegen homosexuellen Aktivitäten angeklagt waren. Trotzdem gab es im Libanon auch schon LGBTI+, welche in der Vergangenheit nach Artikel 534 verurteilt wurden.
Eine Aufhebung der Gesetzesartikel, welche gleichgeschlechtliche Aktivitäten je nach Auslegung betreffen könnten, wurde bereits mehrfach angestossen, hat aber einen schweren Stand...