ÖSTERREICH: Adoptionsverbot endgültig aufgehoben
Es gebe keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschliesslich nach der sexuellen Orientierung ausgerichteten differenzierenden Regelung, erklärte der österreichische Verfassungsgerichtshof im Januar diesen Jahres, und damit hoben die zuständigen Richter das bis anhin geltende Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare auf. Mit diesem Urteil übergaben sie den Ball quasi an das Justizministerium, welches nun ebenfalls über die Bücher musste.
Wie Experten des Ministeriums nun melden, wird eine Änderung der Gesetzgebung nicht nötig sein, um das Gerichtsurteil umzusetzen, da jede Adoption ohnehin jeweils individuell geprüft werden muss. Es werde immer eine pflegegerichtliche Genehmigung vorausgesetzt, und da auch immer die Jugendwohlfahrt eingeschalten wird, welche die Adoption aus Sicht des Kindeswohls beurteilt, habe man bereits eine gute Regelung.
Durch diesen Entscheid können nun gleichgeschlechtliche Paare in Österreich ab 2016 Kinder adoptieren, ohne dass vorgängig ein langwieriger Prozess für eine entsprechende, gesetzliche Anpassung nötig ist.