ÖSTERREICH: Keine Anerkennung für ein drittes Geschlecht
Ein Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarates aus dem Jahr 2015 sagt klar: Bei der Ausstellung von Ausweisen und Personenstandsurkunden sei die geschlechtliche Selbstbestimmung von intergeschlechtlichen Menschen zu respektieren. Dem wollte das Landesverwaltungsgericht in Linz jedoch nicht folgen und erklärte, dass es in Österreich auch weiterhin nur zwei Geschlechter, nämlich Mann und Frau geben werde. Die Beschwerde sei in diesem Fall als unbegründet abzulehnen, obwohl die Anwendung der geltenden Rechtsprechung nicht in allen Fällen zu einem befriedigenden Ergebnis führe, erklärten die Richter in der Begründung. Dass dieses Urteil auch der Verfassung entspricht, darüber zeigten sich die Richter überzeugt, doch dennoch hielten sie ausdrücklich fest, dass der Fall bedeutend sei und ein höchstgerichtliches Urteil noch fehle. Aus diesem Grund wurde eine Berufung für den Kläger explizit zugelassen.
Den Fall ins Rollen gebracht hat Alex Jürgen. Das Standesamt der Stadt Steyr hat bei Jürgen die Eintragung als weder männlich noch weiblich abgelehnt. Bei der Geburt im Jahr 1976 wurden bei Alex Jürgen keine eindeutigen Geschlechtsmerkmale festgestellt. Nach langwierigen Untersuchungen trugen die Mediziner das Kind schliesslich als Jungen im Geburtenbuch ein. Weitere Untersuchungen folgten und schliesslich rieten die Ärzte den Eltern, dass sie ihr Kind als Mädchen erziehen sollen, was sich im Nachhinein als Fehler herausstellte. Operationen wurden durchgeführt, körperliche Geschlechtsmerkmale wurden teils zwecks der Geschlechterangleichung entfernt, doch wie es sich darauf herausstellte, entsprach das quasi aufgezwungene Geschlecht des Mädchens nicht Jürgens persönlichem Empfinden.
Jürgen ist keine Frau, fühlt sich aber auch nicht als Mann, sondern ganz einfach als „Herm Alex“, als intergeschlechtlicher Mensch. Seit dem Coming Out vor rund zehn Jahren kämpft Jürgen nun bereits um Anerkennung für die eigene, gefühlte Identität, und dieser Kampf wird nun wohl auch in die Verlängerung gehen.
Auch in Deutschland ist ein ähnlicher Fall derzeit am Laufen und soll demnächst vom Bundesverfassungsgericht beurteilt werden. Zuvor hat der Bundesgerichtshof der Klage bereits eine Abfuhr erteilt. Bei Menschen, welche anatomisch, genetisch oder chromosomal nicht eindeutig einem Geschlecht zugewiesen werden können, spricht man von intersexuellen respektive von intergeschlechtlichen Personen. Die Menschen fordern ihre Anerkennung als solche und wehren sich gegen das binäre Geschlechtersystem. Aus diesem Grund wollen sie, dass neben dem „männlich“ und „weiblich“, auch eine Eintragung als „inter“, „divers“, „anders“, oder „X“ möglich sein soll.