ÖSTERREICH: Rehabilitierung der Opfer der Anti-Gay-Gesetze
Weil sie jene Opfer, welche aufgrund ihrer Homosexualität damals bestraft wurden, noch immer nicht rehabilitiert haben, verstossen Österreich und andere Staaten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, dies hat der Gerichtshof für Menschenrechte vor rund zwei Jahren entschieden. Diese Urteile von damals sollten demnach aufgehoben werden.
Seither hat sich in dieser Sache leider wenig bewegt, doch zumindest in Österreich soll es nun einen Schritt vorwärts gehen. Wie Wolfgang Brandstetter, der Justizminister des Landes, erklärte, will sich Österreich nun bei diesen Frauen und Männern entschuldigen, welche unter früheren Anti-Gay-Gesetzen bestraft wurden. Wie es weiter heisst, müssen die damaligen Opfer aber selber aktiv werden und dies beantragen und ein Gericht muss sie zudem für nicht schuldig nach den heutigen gesetzlichen Gegebenheiten befinden. So sieht es der nun vorgestellte Gesetzesentwurf vor. Rund 200 Personen waren in Österreich nach dieser Gesetzgebung verurteilt worden.
Noch bis ins Jahr 1971 war Homosexualität in Österreich illegal. Doch auch nach der Aufhebung dieses Verbots blieb es ungerecht: Das Schutzalter wurde bei Homosexuellen nämlich auf 18 festgesetzt, während es bei den Heterosexuellen bei 14 Jahren lag. Erst im Jahr 2002 wurde dieser Unterschied aufgehoben und das Schutzalter wurde einheitlich auf 14 Jahren festgesetzt.
Einige LGBT-Organisationen begrüssen das Vorgehen des Justizministeriums und begrüssen den Gesetzesentwurf, andere äussern jedoch auch Kritik. So sind sie etwa der Meinung, dass die damaligen Opfer mit zusätzlichen Kosten belastet werden, wenn sie eine Rehabilitierung möchten. Es sei zudem auch belastend und zeitintensiv, wenn sie ein weiteres Gerichtsverfahren über sich ergehen lassen müssen...