PHILIPPINEN: Erste Kammer heisst Diskriminierungsschutz gut
Eingebracht von Geraldine Roman, der ersten Trans-Abgeordneten im philippinischen Parlament, hat das so genannte Gleichstellungsgesetz für sexuelle Minderheiten vor wenigen Tagen die dritte und letzte Lesung im Repräsentantenhaus, der ersten Kammer des Parlaments, überstanden – und zwar mit einem eindrücklichen Statement gegen Diskriminierung von Schwulen, Lesben und Transgender. Die Abgeordneten stimmten nämlich mit 197 zu 0 Stimmen, bei keiner Enthaltung, für das neue Gesetz. Damit das Gesetz aber endgültig in Kraft treten kann, muss nun noch der Senat zustimmen. Ein entsprechender Entwurf wurde dazu bereits eingereicht.
Dass das Gesetz tatsächlich sämtliche Hürden schafft, ist trotz der sehr positiven Vorzeichen leider nicht sicher. Im 11. Kongress hat ein ähnlicher Entwurf auch bereits die letzte Lesung im Repräsentantenhaus überstanden, wurde dann aber im Senat abgelehnt. Im 13. Kongress im Jahr 2006 wurde ein erneuter Vorstoss bereits bei der zweiten Lesung abgelehnt. Diesmal sind die Voraussetzungen aber besser, dass es der Entwurf diesmal schaffen könnte.
Die Menschenrechtsanwältin und Abgeordnete im Repräsentantenhaus, Kaka Bag-ao, zeigte sich erfreut über das Resultat der Schlussabstimmung in der ersten Kammer. Dies sei ein Sieg für die Gleichstellung. Man sei damit einen Schritt näher an eine faire und freie Gesellschaft gekommen, in der niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder der Geschlechteridentität diskriminiert werde, so Bag-ao weiter. Sie hat den Entwurf zusammen mit Geraldine Roman ausgearbeitet und im Parlament eingebracht.
Doch was würde dieses Gesetz mit dem Namen House Bill 4982 der LGBT-Community bringen: Es sind vor allem Diskriminierungen im Alltag, welche künftig strafbar wären, wenn sie aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechteridentität passieren. So etwa folgende: Wer LGBTs aus diesen Gründen künftig den Zugang zum öffentlichen Dienst verbietet macht sich strafbar, ebenso wenn ein Arbeitgeber diese Kriterien als Grund für eine Kündigung oder für eine nicht erfolgte Anstellung nennt. Das gleiche gilt auch für Schulen: Sie dürfen weder Schülern oder Studenten die Aufnahme verweigern, respektive die Entlassung aus diesen Gründen veranlassen. Weiter darf den LGBTs der Zugang zum Gesundheitssystem nicht verweigert werden.
Doch die Massnahmen gehen noch viel weiter: So dürfen Personen etwa auch nicht geoutet werden, wenn sie ihr Einverständnis dazu nicht gegeben haben. In öffentlichen Reden dürfen LGBTs nicht blossgestellt werden, und das selbe gilt auch für das Internet, sowie die Sozialen Medien. Es gibt jedoch auch allgemeine Aussagen, wie etwa, dass Schulen, Behörden, aber auch Firmen eine Umgebung schaffen müssen, in welcher sich Schwule, Lesben und Transgender weder stigmatisiert noch diskriminiert fühlen. Dazu soll es Programme geben, welche mit den Mitarbeitern absolviert werden müssen, um sie über Gender-Fragen und sexuelle Minderheiten aufzuklären.
Wer gegen dieses Gesetz verstösst, sollte es denn tatsächlich in Kraft treten, dem drohen Geldbussen oder gar Haftstrafen. Die Bussen liegen dabei zwischen 100'000 und 500'000 philippinischen Peso, rund 1900 und 9500 Schweizer Franken, und die Gefängnisstrafen können von einem bis zu sechs Jahren dauern.