RUSSLAND: Werden Transmenschen durch neues Gesetz für praktisch inexistent erklärt?
Es sind enorme Auswirkungen, welche die von Yelena Mizulinam geforderten Ergänzungen des Familienrechts auf die LGBTI+ Community, und dabei insbesondere auf Transmenschen haben würden. So soll es für sie künftig nicht nur verunmöglicht werden, dass sie ihr Geschlecht in der Geburtsurkunde anpassen können, sondern, es könnte sogar soweit gehen, dass ihnen sogar die Eheschliessung mit dem anderen Geschlecht verboten wird. Dabei geht es möglicherweise sogar so weit, dass bereits angepasste Geburtsurkunden von Transmenschen wieder rückgängig gemacht werden könnten, sofern die Anpassung nicht durch ein richterliches Urteil quasi abgesegnet wurde.
Sollte der Vorstoss tatsächlich angenommen werden, würden Transmenschen in Russland quasi für inexistent erklärt. Entsprechend scharfe Kritik kommt auch von den LGBTI+ Organisationen. Tatiana Glushkova vom Transgender Legal Defense Project spricht denn auch von völlig falschen Vorstellungen, welche die Politiker in Bezug auf Transgender haben. Die hätten diese Fantasie in ihrem Kopf, dass Personen damit beginnen würden, ihr Geschlecht in der Geburtsurkunde zu ändern nur um eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen zu können. Die Angeordneten hätten absolut keine Ahnung, welchen Aufwand es in Russland bedeute, ein Geschlecht anzupassen. Dieser Vorstoss sollte schon aus inhaltlichen Gründen nicht akzeptiert werden, geschweige denn aus Sicht der Menschenrechte, so Glushkova weiter.
Der Vorstoss soll noch in diesem Monat vor die Duma kommen. Auch Menschenrechtsorganisationen verurteilen diesen Schritt, und erklären, dass Transmenschen schon jetzt unter prekären Lebensumständen in Russland leben. Dieses Gesetz sei nur dazu da, um auf billige Weise bei den Wählern zu punkten. Diese Masche kennt man von Yelena Mizulinam schon gut, gehörte sie doch auch zu den Politiker*innen, welche bereits 2013 das Anti-Gay-Propagandagesetz auf nationaler Ebene vorgestellt haben. So forderte sich auch schon, dass Kinder, welche in Regenbogenfamilien aufwachsen, von den Behörden in Obhut genommen werden müssen, selbst wenn es sich um einen biologischen Elternteil handelt.