SCHWEIZ: Bundesrat würde die Aufhebung des Blutspendeverbots begrüssen, aber...
Eingereicht wurde die Motion von der BDP und die Interpellation von FDP-Nationalrat Daniel Stolz: Beide wollten vom Bundesrat wissen, weshalb Männer, welche mit Männern Sex haben, nach wie vor vom Blutspenden ausgenommen werden. In seiner Antwort lässt der Bundesrat nun wissen, dass der Ball bei den regionalen Blutspendezentren liege, welche auf der Basis von wissenschaftlichen Argumenten jederzeit die Möglichkeit hätten, die heute gültigen Richtlinien zu ändern, indem sie dies bei Swissmedic beantragen. Diese würden schlussendlich das letzte Wort haben, da diese die Ausschlusskriterien festlegen.
Man stehe wegen diesem Anliegen bereits mit der Blutspende SRK Schweiz in Verbindung, und man begrüsse es, dass diese sich bereit erklärten, diese Änderungen zu prüfen, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats weter. Beide Vorstösse haben es zum Ziel, die diskriminierenden Richtlinien neu auszuarbeiten. So soll nicht mehr die sexuelle Orientierung ausschlagend für einen Ausschluss sein, sondern vielmehr das persönliche Risikoverhalten. Mit dieser Anpassung der Ausschlusskriterien könnte nicht zuletzt auch dem Mangel an Blutkonserven entgegengetreten werden.
Swissmedic sorgte vor einiger Zeit mit der Aussage für Empörung, dass nicht die Homosexualität den Ausschluss von der Blutspende begründe, sondern das risikoreiche Sexualverhalten dieser Gruppe, gleich wie beispielsweise bei der ebenfalls risikoreichen Prostitution.
Erst im vergangenen April urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass der Ausschluss von Männern, die mit Männern Sex haben, rechtens sein könne. Es müsse dazu aber ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie HIV nachgewiesen werden können. Des Weiteren dürfe es keine Alternativen geben, wie etwa das Testen der Blutkonserven oder die spezifischere Befragung des Spenders.