SCHWEIZ: Der Bundesrat will die Ehe für alle schnell umsetzen, aber...

SCHWEIZ: Der Bundesrat will die Ehe für alle schnell umsetzen, aber...
Nach seiner Sitzung am Mittwoch hat der Bundesrat in einer Stellungnahme bekanntgegeben, dass er das Anliegen der Ehe für alle unterstütze. Dabei stehe im Vordergrund, dass gleichgeschlechtliche Paare rasch heiraten können. Doch, es gibt auch ein Aber...

Der Bundesrat begrüsse den Entscheid der Rechtskommission des Nationalrats, die bestehende Ungleichbehandlung zwischen verschieden- und gleichgeschlechtlichen Paaren aufheben zu wollen. Der Bundesrat selber habe sich in den vergangenen Jahren ebenfalls wiederholt für eine Beseitigung dieser Ungleichbehandlung ausgesprochen, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Man begrüsse zudem auch den Vorschlag der Rechtskommission, dass Paare ihre eingetragenen Partnerschaft rasch und unbürokratisch in eine Ehe umwandeln können.

Weiter betont der Bundesrat, dass er, wie schon die Rechtskommission, ebenfalls der Meinung ist, dass für die Öffnung der Ehe eine Gesetzesänderung reiche, und dass es dazu keine Verfassungsrevision brauche.

Zwar betont der Bundesrat, dass er die Umsetzung so rasch wie möglich vorantreiben wolle, doch es gibt ein Aber: Damit muss die LGBTI+ Community wohl erst einmal mit Abstrichen in der Vorlage leben. So soll die Revision in Etappen umgesetzt werden, und in einem ersten Schritt sollen nur jene Punkte geregelt werden, welche es zur Öffnung der Ehe zwingend brauche.

Die heiklen Fragen sollen dann erst in zukünftigen Schritten umgesetzt werden, so etwa Themen rund um die Fortpflanzungsmedizin oder um die Hinterlassenenrente. Diese Anliegen könnten die ganze Vorlage gefährden, und das Inkrafttreten der Ehe für alle um Jahre verzögern, schreibt der Bundesrat weiter.

Gerade in Bezug auf den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin für gleichgeschlechtliche Paare, heisst es in der Mitteilung weiter, würden sich einige rechtliche und gesellschaftliche Fragen stellen. Diese müssten vertieft geprüft und im Gesamtkontext diskutiert werden. So prüfe derzeit eine interdisziplinäre Gruppe von Expert*innen die Fragestellung rund um den Zugang der Samenspende für weibliche Ehepaare, sowie andere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes. Deren Bericht soll im Sommer 2021 als Empfehlung bekannt gegeben werden.

Es werde zusätzlich auch noch die Einführung einer weiteren Partnerschaftsform als Rechtsinstitut geprüft, welche nicht einer Ehe entspricht und auch nicht abhängig von der Geschlechterzusammensetzung ist. Dazu würden im Parlament zudem mehrere Vorstösse hängig sein.