SCHWEIZ: Der Nationalrat will Regenbogenfamilien besser schützen

SCHWEIZ: Der Nationalrat will Regenbogenfamilien besser schützen
Mit einem mehr als deutlichen Votum hat sich der Nationalrat für die Erleichterung bei der Stiefkindadoption ausgesprochen, und damit bekräftigt die grosse Kammer, dass sie Regenbogenfamilien besser schützen wollen. Damit steht das Kindeswohl an erster Stelle, denn die Lebensrealitäten von Familien sollen angepasst werden.

Dass es Zustimmung von Links bis Rechts gibt, passiert leider auch in der Schweiz nicht mehr so oft, doch am Montag war es wieder soweit. Mit einem klaren Votum von 121 gegen 55 Stimmen hat sich der Nationalrat klar für einen besseren Schutz von Regenbogenfamilien ausgesprochen. Dies wird über eine Erleichterung der Stiefkindadoption erreicht, etwa indem der administrative Aufwand verringert wird.

So sollen die Vorschläge, welche nun von den Nationalrät:innen verabschiedet wurden, es ermöglichen, dass alle Familien gleich behandelt werden. So sollen die Elternteile schneller rechtlich anerkannt werden, wenn etwa zum Zeitpunkt der Geburt eine "auf Dauer angestrebte Elternschaft" geführt wird. Aktuell muss ein Paar während mindestens drei Jahren einen bestehenden, gemeinsamen Haushalt führen. Dies soll nach dem Willen des Nationalrats nun aber gestrichen werden.

Weiter soll nach dem Willen der grossen Kammer auch der administrative Aufwand abgebaut werden. Dabei soll zudem das Vorgehen zwischen den Kantonen vereinheitlicht werden um die noch bestehenden administrativen Unterschiede zu verkleinern.

Mit diesen Massnahmen soll dafür gesorgt werden, dass das Kindeswohl an erster Stelle und im Fokus steht, und dass das Recht endlich an die Lebensrealitäten von Familien angepasst wird - auch von Regenbogenfamilien.

Nach dem heute geltenden Recht wachsen viel zu viele Kinder von Regenbogenfamilien mit nur einem Elternteil auf, obwohl es bereits ab Geburt von zwei Menschen umsorgt wird. Dies kann eine ganze Reihe an Konsequenzen und rechtliche Unsicherheiten für die Kinder und die Familien zur Folge haben. Dies etwa bei der Gesundheitsversorgung, aber auch bei Versicherungen, im Fall von Trennungen oder bei einem Todesfall, sowie auch beim Erben.

Als Nächstes wird das Anliegen im Ständerat debattiert.