SCHWEIZ: Bundesrat will Stiefkindadoption erleichtern
Bisher gilt eine Wartefrist von einem Jahr, quasi als Pflegeverhältnis, bis ein Elternteil ein Kind einer:eines Partner:in adoptieren kann. Diese Stiefkindadoption soll nun, wenn es nach dem Bundesrat geht, erleichtert werden, indem diese Frist gestrichen wird, und zwar dann, wenn der leibliche Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes mit dem Adoptionswilligen während mindestens drei Jahren zusammenlebt. Dazu muss das Zivilgesetzbuch entsprechend angepasst werden. Die Frist von drei Jahren soll dabei aber weiterhin bestehen bleiben.
Die queeren Dachverbände zeigen sich zwar erfreut über die Ankündigung, machen aber gleichzeitig auch deutlich, dass dies viel zu wenig weit geht. So fordern sie, dass es eine echte Gleichstellung für alle Kinder braucht, und dass alle von Geburt an bereits zwei rechtliche Elternteile haben, und nicht erst ein kompliziertes und teils demütigendes Adoptionsverfahren durchlaufen müssen.
Kinder würden so weiterhin teilweise jahrelang nur einen rechtlichen Elternteil haben, schreibt die LOS. Hinzukommt, dass gewisse Kantone nicht nur lange Prozeduren kennen, wenn es um die Stiefkindadoption geht, sondern, dass die Verfahren auch unfair und teils stark in die Privatsphäre eingreifen. Auch Wunschkinder aus gemeinsamen Elternschaftsprojekten, wie etwa privaten Samenspenden oder künstlicher Befruchtung im Ausland, werden wie Kinder zweiter Klasse behandelt.
Da der Bundesrat nicht so weit gehen möchte, fordern die Dachverbände LOS und Pink Cross nun das Parlament dazu auf, weiter zu gehen um die Gleichstellung voranzutreiben.